Die Erstattung von Brillen oder Kontaktlinsen sind im Versicherungspaket der Gesetzlichen Krankenkasse kein Bestandteil mehr, außer der Versicherte ist unter 18 Jahren. Nur dann zahlt die Gesetzliche Krankenkasse bei einem Bedarf einer Sehhilfe. Hat man die Altersgrenze von 18 Jahren als Versicherter allerdings überschritten muss man Brillen und Kontaktlinsen aus eigener Tasche zahlen. Da für eine optimal eingestellte Sehilfe schnell auch mehrere hundert Euro anfallen können, ist eine Versicherung speziell für den Bedarf von Sehhilfen nur zu empfehlen.
In der Regel steigt der Preis für eine Sehhilfe mit der Höhe der Dioptrinzahl, also je größer die Sehschwäche ist, desto höher sind auch die anfallenden Kosten. Entscheidet man sich als Versicherungsnehmer für eine sogenannte Sehhilfeversicherung, so kann man durch diese Form der Krankenzusatzversicherung mitunter erhebliche Kosten bei Sehhilfen einsparen. Dies gilt sowohl für die Brillengestelle, Kontaktlinsen als auch für die Brillengläser. Diese Komponenten werden seit dem Jahr 2005 von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen. Es gibt verschiedene Versicherungen, die gesetzlich Versicherte über eine Krankenzusatzversicherung abschließen können. So gibt es die klassische Sehhilfeversicherung, die sowohl die Kosten für Kontaktlinsen als auch für Brillen bis zu einem gewissen Prozentsatz übernimmt. Im besten Fall beträgt der Erstattungssatz 100 Prozent. Auch kann man mitunter angefallene Kosten für Augenoperationen erstattet bekommen. Je nach Versicherungsanbieter sind die Konditionen unterschiedlich gestaltet, was sowohl die Kostenübernahme als auch Extraleistungen betrifft. Neben der Sehhilfeversicherung gibt es auch noch Versicherungen, die im Allgemeinen als Brillenversicherung bezeichnet. Diese Brillenversicherungen kann man zum Beispiel bei Optikern abschließen, wenn man sich eine Brille kauft. Durch diese Versicherung kann man sich gegen Gläserbruch, Schäden an der Brille und auch gegen neue Kosten im Falle einer Veränderung der Sehstärke absichern.
Wenn man sich als gesetzlich Versicherter für eine Sehhilfeversicherung entscheidet, dann muss beachtet werden, dass man eine Sehhilfeversicherung nur im Rahmen des sogenannten Zusatzversicherungspäckchens abschließen. Die Zusatzversicherungspakete dienen dazu, dass man Lücken, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung bei der Versorgung aufgetreten sind, schließen kann. So sind neben Sehhilfeversicherungen auch Zahnzusatzversicherungen mittlerweile immer beliebter, da auch diese Leistungen bei der Grundversorgung in der Gesetzlichen Krankenkasse nur noch zu einem geringen Teil übernommen werden. Für Personen mit Sehschwächen, die auf Brillen oder Kontaktlinsen angewiesen sind, ist daher eine Kombination von Sehhilfe- und Zahnzusatzversicherung empfehlenswert, die zum Beispiel auch mit einer Heilpraktikerversicherung kombiniert werden kann. Für das optimale Zusammenstellen des Zusatzversicherungspäkchens sollte auf jedenfall ein unabhängiger Versicherungsexperte konsultiert werden, damit man das beste Leistungsangebot als Versicherter bekommt.