Private Krankenzusatzversicherung KFZ-Versicherung Lebensversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung


Brillenversicherung

Die Erstattung von Brillen oder Kontaktlinsen sind im Versicherungspaket der Gesetzlichen Krankenkasse kein Bestandteil mehr, außer der Versicherte ist unter 18 Jahren. Nur dann zahlt die Gesetzliche Krankenkasse bei einem Bedarf einer Sehhilfe. Hat man die Altersgrenze von 18 Jahren als Versicherter allerdings überschritten muss man Brillen und Kontaktlinsen aus eigener Tasche zahlen. Da für eine optimal eingestellte Sehilfe schnell auch mehrere hundert Euro anfallen können, ist eine Versicherung speziell für den Bedarf von Sehhilfen nur zu empfehlen.

In der Regel steigt der Preis für eine Sehhilfe mit der Höhe der Dioptrinzahl, also je größer die Sehschwäche ist, desto höher sind auch die anfallenden Kosten. Entscheidet man sich als Versicherungsnehmer für eine sogenannte Sehhilfeversicherung, so kann man durch diese Form der Krankenzusatzversicherung mitunter erhebliche Kosten bei Sehhilfen einsparen. Dies gilt sowohl für die Brillengestelle, Kontaktlinsen als auch für die Brillengläser. Diese Komponenten werden seit dem Jahr 2005 von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen. Es gibt verschiedene Versicherungen, die gesetzlich Versicherte über eine Krankenzusatzversicherung abschließen können. So gibt es die klassische Sehhilfeversicherung, die sowohl die Kosten für Kontaktlinsen als auch für Brillen bis zu einem gewissen Prozentsatz übernimmt. Im besten Fall beträgt der Erstattungssatz 100 Prozent. Auch kann man mitunter angefallene Kosten für Augenoperationen erstattet bekommen. Je nach Versicherungsanbieter sind die Konditionen unterschiedlich gestaltet, was sowohl die Kostenübernahme als auch Extraleistungen betrifft. Neben der Sehhilfeversicherung gibt es auch noch Versicherungen, die im Allgemeinen als Brillenversicherung bezeichnet. Diese Brillenversicherungen kann man zum Beispiel bei Optikern abschließen, wenn man sich eine Brille kauft. Durch diese Versicherung kann man sich gegen Gläserbruch, Schäden an der Brille und auch gegen neue Kosten im Falle einer Veränderung der Sehstärke absichern.

Wenn man sich als gesetzlich Versicherter für eine Sehhilfeversicherung entscheidet, dann muss beachtet werden, dass man eine Sehhilfeversicherung nur im Rahmen des sogenannten Zusatzversicherungspäckchens abschließen. Die Zusatzversicherungspakete dienen dazu, dass man Lücken, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung bei der Versorgung aufgetreten sind, schließen kann. So sind neben Sehhilfeversicherungen auch Zahnzusatzversicherungen mittlerweile immer beliebter, da auch diese Leistungen bei der Grundversorgung in der Gesetzlichen Krankenkasse nur noch zu einem geringen Teil übernommen werden. Für Personen mit Sehschwächen, die auf Brillen oder Kontaktlinsen angewiesen sind, ist daher eine Kombination von Sehhilfe- und Zahnzusatzversicherung empfehlenswert, die zum Beispiel auch mit einer Heilpraktikerversicherung kombiniert werden kann. Für das optimale Zusammenstellen des Zusatzversicherungspäkchens sollte auf jedenfall ein unabhängiger Versicherungsexperte konsultiert werden, damit man das beste Leistungsangebot als Versicherter bekommt.


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Vergleich Lebensversicherung

Todesfall oder ein langes Leben – beide Fälle tragen ein finanzielles Risiko in sich, das durch eine Lebensversicherung abgesichert werden kann. Eine vereinbarte Versicherungsleistung wird dem Versicherungsnehmer oder im Falle des Todes dem Begünstigten im Todes- bzw. im Erlebensfall ausgezahlt. Besonders bei jungen Familien spielt die Risikolebensversicherung eine besondere Rolle. Mit Hilfe der Versicherung können beispielsweise die Kredite für das Wohneigentum beglichen werden, auch wenn der/die Hauptverdiener/in verstirbt. Des Weiteren kommt der Lebensversicherung eine besondere Bedeutung zur Altersvorsorge zu. Die so genannte kapitalbildende Lebensversicherung ist eine langfristige und konservative, d.h. sicherheitsorientierte Form der Geldanlage. Auf der Suche nach der optimalen Versicherung hilft ein unabhängiger und neutraler Versicherungsvergleich.


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Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung ist eine Möglichkeit, die Kinder, oder den Partner im Todesfall, abzusichern. Diese Versicherung dient lediglich der Vorsorge für den Todesfall und dem Hinterbliebenenschutz, es wird kein Kapital angespart, die Versicherung zahlt nur, wenn jemand stirbt. Diese Art der Versicherung ist besonders wichtig für Familien, oder Lebensgemeinschaften, in denen es nur einen Verdiener gibt, bei der Versicherung handelt es sich um eine preiswerte Möglichkeit, die Familie abzusichern. …mehr »


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Die Unterschiede bei Lebensversicherungen

Eine Lebensversicherung dient zur Vorsorge bei Todesfall. Insbesondere Alleinverdiener sollten ihre Familien auf diese Weise absichern. Es gibt zwei Arten der Lebensversicherung. Dabei handelt es sich um Kapitallebensversicherungen und Risikolebensversicherungen. Eine Risikolebensversicherung ist im Vergleich zur kapitalbildenden Lebensversicherung im Beitragssatz sehr günstig. Bei dieser Versicherungsart werden nur im Todesfall die Versicherungssummen bezahlt. Wenn bei Vertragsende der Versicherte noch lebt, kommt es nicht zu einer Auszahlung. Die Versicherungssumme verfällt also. …mehr »


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Unfallversicherung oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Viele vor allem junge Menschen müssen sich mit der Frage beschäftigen, wenn es um die Absicherung und Erhaltung ihrer Existenz geht, ob sie lieber eine Unfallversicherung oder eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen sollen. Dabei seien hier erst einmal die Begrifflichkeiten erklärt, denn was ist eine Unfallversicherung und wann tritt sie in Kraft?

Die bei vielen Menschen weit verbreitete Meinung, man müsse einen Unfall haben und dann zahle die Versicherungsgesellschaft automatisch, ist leider völlig falsch, und führt oft genug zu Missverständnissen. Dazu muss man erst einmal die Definition eines Unfalls kennen: das ist ein plötzliches Ereignis, was unvermittelt kommt und auf den Körper von außen her einwirkt. So wurde zum Beispiel auch ein Zeckenbiss in die Unfalldefinition der meisten Versicherungsbedingungen aufgenommen; dieses „Ereignis“ wurde früher nicht als „Unfall“ definiert! Dann muss eine Invalidität bestehen, das heißt eine „dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit“, so die Definition einer „Invalidität“, muss gegeben sein – und diese muss im ersten Jahr nach dem Unfall eingetreten sein. Eine weitere Bedingung ist dann erfüllt, wenn diese Invalidität spätestens in einem Zeitraum von fünfzehn Monaten nach dem Unfall auch ärztlich festgestellt wurde! Der Geschädigte muss obendrein in genau diesem Zeitraum seine Ansprüche bei der Versicherungsgesellschaft schriftlich gemeldet haben, damit er auch in den Genuss der Versicherungsleistungen kommt. Nun ist der Gesundheitszustand im Allgemeinen Schwankungen unterworfen – er kann sich bessern oder verschlechtern – die Versicherungsgesellschaft kann eine so genannte „Wartezeit“ – das sind in aller Regel zwölf Monate – geltend machen und dann eine erneute Prüfung des Gesundheitszustandes vornehmen. Bis also der endgültige Grad der Invalidität festgestellt ist, bekommt der Geschädigte den Betrag der so genannten „Todesfallsumme“ ausgezahlt, mit der er dann eben diese Zeit überbrücken kann und oft auch muss – so ist diese Summe eben nicht nur für den Fall des Todes bestimmt- diese Begrifflichkeit gibt ebenfall zu vielen Missverständnissen des Kunden Anlass! Denn diese wird alleine – ohne andere Leistungen der Gesellschaft – nur dann fällig, wenn die versicherte Person innerhalb einer Jahres an den Folgen des Unfalls versterben sollte.

Die so genannte „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ – allgemein bekannter unter dem Begriff der „Berufsunfähigkeitsversicherung“ – deckt, wie der Name schon sagt, ein ganz anderes, generelleres Risiko ab: sollte der Betroffene durch Kräfteverfall oder auch Krankheit – das muss eben nicht unfallbedingt sein! – nicht mehr in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben, so kann er Leistungen aus dieser Versicherungsart erhalten. Eine solche Absicherung ist vor allem immer dann ratsam, wenn man eine Immobilie erworben hat, um die Raten weiter bezahlen zu können. Aber auch generell ist zu bedenken, dass die Lebenshaltungskosten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit weiter zu bezahlen sind – denn auch die Miete, sollte man keine Immobilie gekauft haben, muss weiter bezahlt werden!

Somit muss man zu dem Schluss gelangen, dass es nicht heißen kann: „Unfallversicherung oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung“, sondern dass sich beide Versicherungsarten sehr gut ergänzen, da sie für beide unvorhersehbare Fälle eine abgerundete Absicherungskombination ergeben.


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Auslandsreise-Krankenversicherung

Es ist eine bestätigte Tatsache, dass die Deutschen gerne Urlaub machen, wobei meistens das Ausland als Reiseziel angestrebt wird. Da sollte man sich vor einer Reise schon Gedanken machen, wie man im Ausland versichert ist. Ausschlaggebend hierfür ist, ob meine einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung unterstellt ist. Ist man privat versichert, ist es in der Regel nicht nötig, zusätzlich eine Auslandkrankenversicherung abzuschließen.

Ganz anders sieht es aber aus, wenn man bei einer gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet ist. Es ist zwar nicht zwingend, aber sehr zu empfehlen, bei einem Auslandaufenthalt eine zusätzliche Auslandkrankenversicherung abzuschließen. Gesetzliche Krankenversicherungen haben zwar bei Reisen in die EU-Länder und bei Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ein Krankenversicherungsschutz. Doch dieser Krankenversicherungsschutz gilt nicht nach deutschem, sondern noch dortigem Recht, wo man sich im Urlaub aufhält. So kann man ohne Auslandkrankenversicherung auf erheblichen Kosten sitzen bleiben, wenn man die Rechnung der Krankenversicherung zu Hause abgibt. In Länder wie die USA, die kein Sozialversicherungsabkommen haben, ist es schon fast fahrlässig, ohne Auslandkrankenversicherung zu reisen, wenn man bedenkt, dass ein stationärer Behandlungstag etwa 2’000 Euro kostet. Aber nicht nur in den USA kann es teuer werden, wenn man keine Zusatzversicherung abschließt. Auch in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen wird bei Krankheit, Unfall oder im Todesfall die Rückreise nach Deutschland nicht gedeckt. Und dieser Rücktransport kostet noch schnell einmal mehrere zehntausend Euro. Und in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen muss der Patient bei einer ärztlichen Behandlung in die eigne Tasche greifen. Somit dürfte der Urlaub für die nächsten Jahre auch schon gestrichen sein.

Eine Auslandkrankenversicherung lohnt sich für jeden, der einer gesetzlichen Krankenkasse untersteht und sich ins Ausland begibt. Egal, ob es nur für einen einwöchigen Trip oder für ein halbes Jahr ist. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man ein Land bereist, das ein Sozialversicherungsabkommen hat oder nicht. Denn es ist mit Sicherheit schneller etwas passiert, als man denkt. Und die Zusatzversicherungen sind heute überhaupt nicht mehr teuer. So kann sich eine Person bereits für zehn Euro für eine 45-tägige Reise im Ausland absichern. Diese Investition lohnt sich, wenn man die Folgekosten einer Behandlung oder eines Rücktarnsportes nach Deutschland beachtet.


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Stationäre Zusatzversicherung – ein Muss für Kassenpatienten?

Insgesamt haben zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen zu langfristig gravierenden Einschnitten für gesetzlich Krankenversicherte geführt. Diese fehlenden Leistungen können durch den Abschluss einer oder auch mehrerer privater Zusatzversicherungen ausgeglichen werden, die den gesetzlich Versicherten in Teilen oder auch vollständig auf den Status eines privat Versicherten heben.

Unter anderem haben sich die Regeln für die Zuzahlung bei ärztlich verordneten Arzneimitteln geändert. Das Entbindungs- und auch das Sterbegeld sowie Ersatz für Brillen und andere Sehhilfen werden nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert. Die Übernahme von Zahnersatz orientiert sich am tatsächlichen Befund und wird im Rahmen eines Festbetrages gewährt. In vielerlei Hinsicht bieten die Gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen Basisschutz. Das gilt beispielsweise auch im Bereich der stationären Krankenhausbehandlung. Patienten werden regelmäßig in das nächstgelegene Krankenhaus eingewiesen, unabhängig von der Qualität oder auch der Tatsache, dass sich vor Ort möglicherweise eine besser ausgestattete Universitätsklinik befindet. Auch der tatsächliche Wunsch des Patienten bleibt unberücksichtigt. Regelmäßig gehören zu den allgemeinen Krankenhausleistungen Mehrbettzimmer, und die Behandlung erfolgt durch den jeweiligen Dienst habenden Arzt. Wer zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Zusatzversicherung abschließen möchte, kann bei der Vielzahl der Anbieter zwischen verschiedenen Tarifen und Preisklassen in unterschiedlichen Bereichen mit unterschiedlichen Leistungen wählen. Diese zusätzlichen Leistungen im Bereich der stationären Zusatzversicherung können beispielsweise die freie Wahl des Krankenhauses, das Ein- oder Zweibettzimmer oder auch eine Behandlung durch den Chefarzt sein. Von einer stationären Zusatzversicherung werden aber auch die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse getragenen Restleistungen übernommen sowie Krankentage- oder auch Krankenhaustagegeld gewährt, um nur einige Beispiele zu nennen.

Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Um die Leistungen der privaten stationären Zusatzversicherung bewilligt zu bekommen, sind von Patientenseite einige administrative Arbeiten zu erledigen. Bei der Wahl des passenden Krankenhauses helfen der Hausarzt, die Krankenversicherung oder auch eine Recherche im Internet. Die vom zuständigen Arzt veranlasste Einweisung in das Krankenhaus muss zuvor von der Gesetzlichen Krankenkasse schriftlich bestätigt, also abgestempelt werden. Die stationäre Aufnahme in das gewünschte Krankenhaus erfolgt mit der Chipkarte der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse. Neben einem Aufnahmevertrag werden über die zusätzlichen, von der stationären Zusatzversicherung übernommenen Leistungen separate Wahlleistungsvereinbarungen schriftlich geschlossen. Dabei ist es wichtig, bei allen vertraglichen Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit der stationären Behandlung stehen, jeweils um eine Kopie zu bitten. Das Krankenhaus rechnet die entstandenen und von der stationären Zusatzversicherung übernommenen Leistungen direkt mit dieser ab. Werden Rechnungen an die Adresse des Patienten versandt, sollten diese unverzüglich an die Zusatzversicherung zur Bezahlung weiter geleitet werden.


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Zahnzusatzversicherung

Mit einer Zahnzusatzversicherung können sich insbesondere gesetzlich Krankenversicherte gegen hohe Zuzahlungskosten für Behandlungen beim Zahnarzt und für Zahnersatz absichern. Dabei gibt es viele unterschiedliche Zusatzversicherungen, die privat für die Zähne abgeschlossen werden können. So kann sich jeder ein Angebot aussuchen, das möglichst gut zu seinen eigenen Vorstellungen passt. Auch preislich differieren die Angebote der privaten Versicherer für Zahnzusatzversicherungen, weshalb sich für den Versicherungsnehmer vor dem Abschluss auch ein Vergleich für Zahnzusatzversicherungen lohnen kann.

Eine Zahnzusatzversicherung wird von privaten Versicherern angeboten und zielt vielfach auf die Bedürfnisse von gesetzlich Krankenversicherten ab. Diese haben bei teuren Zahnbehandlungen und beim Bedarf an Zahnersatz nach der allgemeinen Regelversorgung zumeist das Pech, dass sie einen nicht unerheblichen Teil der anfälligen Kosten selbst tragen müssen. Zwar zahlt die Krankenkasse den sogenannten Festzuschuss, doch reicht dieser in der Regel nicht aus, um die Kosten zu decken. So ist eine Eigenbeteiligung des Versicherten von mindestens 35 bis 50 Prozent nötig, je nachdem, wie oft der Versicherte in den vergangenen Jahren die Vorsorgeuntersuchungen wahr genommen hat. Der Festzuschuss für Zahnersatz, den die Krankenkasse dem Versicherten zahlt, wird unabhängig von der von Versicherten gewählten Art des Zahnersatzes gezahlt. Das bedeutet, dass der Zuschuss für eine Brücke genau so hoch ist wie für ein deutlich teureres Implantat. So lohnt die private Zahnzusatzversicherung insbesondere für Versicherte, die einen besseren Zahnersatz als das Minimum für ihre Zähne wollen. Je nach gewähltem Angebot hat der Versicherte aber nicht nur höhere Erstattungssätze für seinen Zahnersatz von der privaten Zahnzusatzversicherung zu erwarten. Auch eine oder mehrere professionelle Zahnreinigungen übernimmt so mancher privater Zahntarif, was von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht behauptet werden kann. So kann sich der Versicherte nicht nur eine mögliche Kostenersparnis bei den Zahnarztrechnungen und eine bessere Versorgung beim Zahnersatz für sich erwarten, sondern oftmals auch mehr Prophylaxe.

Wer sich für eine private Zahnzusatzversicherung interessiert, der sollte sich hierzu ruhig mal vorab im Internet schlau machen. Die verschiedenen Tarife für Zahnversicherungen sind häufig mit sehr unterschiedlichen Kosten verbunden.


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Preisvergleich Kfz-Versicherung

Bei der Versicherung eines PKW sind meistens enorme Einsparpotentiale gegeben. Nutze den oben stehende Tarifrechner, trage die wichtigen Eckdaten für Dein Auto ein, und wir zeigen Dir, bei welcher Versicherung Du eine preiswerte Versicherung bekommst. Bewertungen und Testberichte zeigen Dir an, was andere Kunden und Institutionen über die jeweilige Versicherung denken. So kannst Du verhindern, dass eine billige Versicherung teuer bezahlt wird.


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