Brillenversicherung

Die Erstattung von Brillen oder Kontaktlinsen sind im Versicherungspaket der Gesetzlichen Krankenkasse kein Bestandteil mehr, außer der Versicherte ist unter 18 Jahren. Nur dann zahlt die Gesetzliche Krankenkasse bei einem Bedarf einer Sehhilfe. Hat man die Altersgrenze von 18 Jahren als Versicherter allerdings überschritten muss man Brillen und Kontaktlinsen aus eigener Tasche zahlen. Da für eine optimal eingestellte Sehilfe schnell auch mehrere hundert Euro anfallen können, ist eine Versicherung speziell für den Bedarf von Sehhilfen nur zu empfehlen.

In der Regel steigt der Preis für eine Sehhilfe mit der Höhe der Dioptrinzahl, also je größer die Sehschwäche ist, desto höher sind auch die anfallenden Kosten. Entscheidet man sich als Versicherungsnehmer für eine sogenannte Sehhilfeversicherung, so kann man durch diese Form der Krankenzusatzversicherung mitunter erhebliche Kosten bei Sehhilfen einsparen. Dies gilt sowohl für die Brillengestelle, Kontaktlinsen als auch für die Brillengläser. Diese Komponenten werden seit dem Jahr 2005 von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen. Es gibt verschiedene Versicherungen, die gesetzlich Versicherte über eine Krankenzusatzversicherung abschließen können. So gibt es die klassische Sehhilfeversicherung, die sowohl die Kosten für Kontaktlinsen als auch für Brillen bis zu einem gewissen Prozentsatz übernimmt. Im besten Fall beträgt der Erstattungssatz 100 Prozent. Auch kann man mitunter angefallene Kosten für Augenoperationen erstattet bekommen. Je nach Versicherungsanbieter sind die Konditionen unterschiedlich gestaltet, was sowohl die Kostenübernahme als auch Extraleistungen betrifft. Neben der Sehhilfeversicherung gibt es auch noch Versicherungen, die im Allgemeinen als Brillenversicherung bezeichnet. Diese Brillenversicherungen kann man zum Beispiel bei Optikern abschließen, wenn man sich eine Brille kauft. Durch diese Versicherung kann man sich gegen Gläserbruch, Schäden an der Brille und auch gegen neue Kosten im Falle einer Veränderung der Sehstärke absichern.

Wenn man sich als gesetzlich Versicherter für eine Sehhilfeversicherung entscheidet, dann muss beachtet werden, dass man eine Sehhilfeversicherung nur im Rahmen des sogenannten Zusatzversicherungspäckchens abschließen. Die Zusatzversicherungspakete dienen dazu, dass man Lücken, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung bei der Versorgung aufgetreten sind, schließen kann. So sind neben Sehhilfeversicherungen auch Zahnzusatzversicherungen mittlerweile immer beliebter, da auch diese Leistungen bei der Grundversorgung in der Gesetzlichen Krankenkasse nur noch zu einem geringen Teil übernommen werden. Für Personen mit Sehschwächen, die auf Brillen oder Kontaktlinsen angewiesen sind, ist daher eine Kombination von Sehhilfe- und Zahnzusatzversicherung empfehlenswert, die zum Beispiel auch mit einer Heilpraktikerversicherung kombiniert werden kann. Für das optimale Zusammenstellen des Zusatzversicherungspäkchens sollte auf jedenfall ein unabhängiger Versicherungsexperte konsultiert werden, damit man das beste Leistungsangebot als Versicherter bekommt.


Veröffentlicht in Krankenzusatzversicherung
Tags: ,

Auslandsreise-Krankenversicherung

Es ist eine bestätigte Tatsache, dass die Deutschen gerne Urlaub machen, wobei meistens das Ausland als Reiseziel angestrebt wird. Da sollte man sich vor einer Reise schon Gedanken machen, wie man im Ausland versichert ist. Ausschlaggebend hierfür ist, ob meine einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung unterstellt ist. Ist man privat versichert, ist es in der Regel nicht nötig, zusätzlich eine Auslandkrankenversicherung abzuschließen.

Ganz anders sieht es aber aus, wenn man bei einer gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet ist. Es ist zwar nicht zwingend, aber sehr zu empfehlen, bei einem Auslandaufenthalt eine zusätzliche Auslandkrankenversicherung abzuschließen. Gesetzliche Krankenversicherungen haben zwar bei Reisen in die EU-Länder und bei Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ein Krankenversicherungsschutz. Doch dieser Krankenversicherungsschutz gilt nicht nach deutschem, sondern noch dortigem Recht, wo man sich im Urlaub aufhält. So kann man ohne Auslandkrankenversicherung auf erheblichen Kosten sitzen bleiben, wenn man die Rechnung der Krankenversicherung zu Hause abgibt. In Länder wie die USA, die kein Sozialversicherungsabkommen haben, ist es schon fast fahrlässig, ohne Auslandkrankenversicherung zu reisen, wenn man bedenkt, dass ein stationärer Behandlungstag etwa 2’000 Euro kostet. Aber nicht nur in den USA kann es teuer werden, wenn man keine Zusatzversicherung abschließt. Auch in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen wird bei Krankheit, Unfall oder im Todesfall die Rückreise nach Deutschland nicht gedeckt. Und dieser Rücktransport kostet noch schnell einmal mehrere zehntausend Euro. Und in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen muss der Patient bei einer ärztlichen Behandlung in die eigne Tasche greifen. Somit dürfte der Urlaub für die nächsten Jahre auch schon gestrichen sein.

Eine Auslandkrankenversicherung lohnt sich für jeden, der einer gesetzlichen Krankenkasse untersteht und sich ins Ausland begibt. Egal, ob es nur für einen einwöchigen Trip oder für ein halbes Jahr ist. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man ein Land bereist, das ein Sozialversicherungsabkommen hat oder nicht. Denn es ist mit Sicherheit schneller etwas passiert, als man denkt. Und die Zusatzversicherungen sind heute überhaupt nicht mehr teuer. So kann sich eine Person bereits für zehn Euro für eine 45-tägige Reise im Ausland absichern. Diese Investition lohnt sich, wenn man die Folgekosten einer Behandlung oder eines Rücktarnsportes nach Deutschland beachtet.


Veröffentlicht in Krankenzusatzversicherung
Tags: , ,

Stationäre Zusatzversicherung – ein Muss für Kassenpatienten?

Insgesamt haben zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen zu langfristig gravierenden Einschnitten für gesetzlich Krankenversicherte geführt. Diese fehlenden Leistungen können durch den Abschluss einer oder auch mehrerer privater Zusatzversicherungen ausgeglichen werden, die den gesetzlich Versicherten in Teilen oder auch vollständig auf den Status eines privat Versicherten heben.

Unter anderem haben sich die Regeln für die Zuzahlung bei ärztlich verordneten Arzneimitteln geändert. Das Entbindungs- und auch das Sterbegeld sowie Ersatz für Brillen und andere Sehhilfen werden nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert. Die Übernahme von Zahnersatz orientiert sich am tatsächlichen Befund und wird im Rahmen eines Festbetrages gewährt. In vielerlei Hinsicht bieten die Gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen Basisschutz. Das gilt beispielsweise auch im Bereich der stationären Krankenhausbehandlung. Patienten werden regelmäßig in das nächstgelegene Krankenhaus eingewiesen, unabhängig von der Qualität oder auch der Tatsache, dass sich vor Ort möglicherweise eine besser ausgestattete Universitätsklinik befindet. Auch der tatsächliche Wunsch des Patienten bleibt unberücksichtigt. Regelmäßig gehören zu den allgemeinen Krankenhausleistungen Mehrbettzimmer, und die Behandlung erfolgt durch den jeweiligen Dienst habenden Arzt. Wer zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Zusatzversicherung abschließen möchte, kann bei der Vielzahl der Anbieter zwischen verschiedenen Tarifen und Preisklassen in unterschiedlichen Bereichen mit unterschiedlichen Leistungen wählen. Diese zusätzlichen Leistungen im Bereich der stationären Zusatzversicherung können beispielsweise die freie Wahl des Krankenhauses, das Ein- oder Zweibettzimmer oder auch eine Behandlung durch den Chefarzt sein. Von einer stationären Zusatzversicherung werden aber auch die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse getragenen Restleistungen übernommen sowie Krankentage- oder auch Krankenhaustagegeld gewährt, um nur einige Beispiele zu nennen.

Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Um die Leistungen der privaten stationären Zusatzversicherung bewilligt zu bekommen, sind von Patientenseite einige administrative Arbeiten zu erledigen. Bei der Wahl des passenden Krankenhauses helfen der Hausarzt, die Krankenversicherung oder auch eine Recherche im Internet. Die vom zuständigen Arzt veranlasste Einweisung in das Krankenhaus muss zuvor von der Gesetzlichen Krankenkasse schriftlich bestätigt, also abgestempelt werden. Die stationäre Aufnahme in das gewünschte Krankenhaus erfolgt mit der Chipkarte der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse. Neben einem Aufnahmevertrag werden über die zusätzlichen, von der stationären Zusatzversicherung übernommenen Leistungen separate Wahlleistungsvereinbarungen schriftlich geschlossen. Dabei ist es wichtig, bei allen vertraglichen Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit der stationären Behandlung stehen, jeweils um eine Kopie zu bitten. Das Krankenhaus rechnet die entstandenen und von der stationären Zusatzversicherung übernommenen Leistungen direkt mit dieser ab. Werden Rechnungen an die Adresse des Patienten versandt, sollten diese unverzüglich an die Zusatzversicherung zur Bezahlung weiter geleitet werden.


Veröffentlicht in Krankenzusatzversicherung
Tags: , ,