Insgesamt haben zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen zu langfristig gravierenden Einschnitten für gesetzlich Krankenversicherte geführt. Diese fehlenden Leistungen können durch den Abschluss einer oder auch mehrerer privater Zusatzversicherungen ausgeglichen werden, die den gesetzlich Versicherten in Teilen oder auch vollständig auf den Status eines privat Versicherten heben.
Unter anderem haben sich die Regeln für die Zuzahlung bei ärztlich verordneten Arzneimitteln geändert. Das Entbindungs- und auch das Sterbegeld sowie Ersatz für Brillen und andere Sehhilfen werden nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert. Die Übernahme von Zahnersatz orientiert sich am tatsächlichen Befund und wird im Rahmen eines Festbetrages gewährt. In vielerlei Hinsicht bieten die Gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen Basisschutz. Das gilt beispielsweise auch im Bereich der stationären Krankenhausbehandlung. Patienten werden regelmäßig in das nächstgelegene Krankenhaus eingewiesen, unabhängig von der Qualität oder auch der Tatsache, dass sich vor Ort möglicherweise eine besser ausgestattete Universitätsklinik befindet. Auch der tatsächliche Wunsch des Patienten bleibt unberücksichtigt. Regelmäßig gehören zu den allgemeinen Krankenhausleistungen Mehrbettzimmer, und die Behandlung erfolgt durch den jeweiligen Dienst habenden Arzt. Wer zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Zusatzversicherung abschließen möchte, kann bei der Vielzahl der Anbieter zwischen verschiedenen Tarifen und Preisklassen in unterschiedlichen Bereichen mit unterschiedlichen Leistungen wählen. Diese zusätzlichen Leistungen im Bereich der stationären Zusatzversicherung können beispielsweise die freie Wahl des Krankenhauses, das Ein- oder Zweibettzimmer oder auch eine Behandlung durch den Chefarzt sein. Von einer stationären Zusatzversicherung werden aber auch die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse getragenen Restleistungen übernommen sowie Krankentage- oder auch Krankenhaustagegeld gewährt, um nur einige Beispiele zu nennen.
Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Um die Leistungen der privaten stationären Zusatzversicherung bewilligt zu bekommen, sind von Patientenseite einige administrative Arbeiten zu erledigen. Bei der Wahl des passenden Krankenhauses helfen der Hausarzt, die Krankenversicherung oder auch eine Recherche im Internet. Die vom zuständigen Arzt veranlasste Einweisung in das Krankenhaus muss zuvor von der Gesetzlichen Krankenkasse schriftlich bestätigt, also abgestempelt werden. Die stationäre Aufnahme in das gewünschte Krankenhaus erfolgt mit der Chipkarte der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse. Neben einem Aufnahmevertrag werden über die zusätzlichen, von der stationären Zusatzversicherung übernommenen Leistungen separate Wahlleistungsvereinbarungen schriftlich geschlossen. Dabei ist es wichtig, bei allen vertraglichen Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit der stationären Behandlung stehen, jeweils um eine Kopie zu bitten. Das Krankenhaus rechnet die entstandenen und von der stationären Zusatzversicherung übernommenen Leistungen direkt mit dieser ab. Werden Rechnungen an die Adresse des Patienten versandt, sollten diese unverzüglich an die Zusatzversicherung zur Bezahlung weiter geleitet werden.