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Energieausweis für Immobilien

Unter einem Energieausweis wird ein Dokument verstanden, in welchem die energetische Bewertung eines Gebäudes dokumentiert ist. Geregelt werden Ausstellung, Verwendung und die Grundsätze des Energieausweises in der EnEV, der Energieeinsparverordnung. Der Energieausweis entstand durch ein Projekt der Deutschen Energie Agentur (dena), welche an 4.000 Wohngebäuden die energetischen Bestandteile prüfte.

Mittlerweile muss beim Bau ein Energieausweis für Immobilien ausgestellt werden, falls eine Immobilie seit 1965 existiert, muss für diese beim Verkauf ein neuer Energiepass erstellt werden. Falls ein Energieausweis für Immobilien nicht korrekt ausgefüllt ist, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro, falls der Inhaber seine Immobilie neu vermietet oder verkauft. In öffentlichen Gebäuden wie Behörden oder Einkaufszentren muss seit dem Jahr 2007 ein Energieausweis öffentlich ausgestellt werden, sodass jede Privatperson diesen einsehen kann. In den Energieausweis sind bei der Anfertigung stets Verbesserungen für die Energieeffizienz beizufügen, diese sollten in erster Linie aus kostengünstigen Modernisierungsvorgängen bestehen.

Bei der Anfertigung eines Energieausweises können unterschiedliche Methoden zum Einsatz kommen. Bei der Erstellung der Energieeffizienz werden die benötigten Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter angegeben. Die Dämmung des Hauses wird von außen und innen durch eine Wärmekamera geprüft, an roten Stellen tritt enorm viel Wärme aus dem Haus aus, blaue Stellen sind kalt. Im Inneren kann durch ein bestimmtes Gerät ein hoher Druck aufgebaut werden, so kann gesehen werden, ob die Immobilie dicht ist oder ob Luft entweicht. Falls Luft in größten Mengen entweicht, geht an den betreffenden Stellen auch die Wärme verloren.


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