Viele vor allem junge Menschen müssen sich mit der Frage beschäftigen, wenn es um die Absicherung und Erhaltung ihrer Existenz geht, ob sie lieber eine Unfallversicherung oder eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen sollen. Dabei seien hier erst einmal die Begrifflichkeiten erklärt, denn was ist eine Unfallversicherung und wann tritt sie in Kraft?
Die bei vielen Menschen weit verbreitete Meinung, man müsse einen Unfall haben und dann zahle die Versicherungsgesellschaft automatisch, ist leider völlig falsch, und führt oft genug zu Missverständnissen. Dazu muss man erst einmal die Definition eines Unfalls kennen: das ist ein plötzliches Ereignis, was unvermittelt kommt und auf den Körper von außen her einwirkt. So wurde zum Beispiel auch ein Zeckenbiss in die Unfalldefinition der meisten Versicherungsbedingungen aufgenommen; dieses „Ereignis“ wurde früher nicht als „Unfall“ definiert! Dann muss eine Invalidität bestehen, das heißt eine „dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit“, so die Definition einer „Invalidität“, muss gegeben sein – und diese muss im ersten Jahr nach dem Unfall eingetreten sein. Eine weitere Bedingung ist dann erfüllt, wenn diese Invalidität spätestens in einem Zeitraum von fünfzehn Monaten nach dem Unfall auch ärztlich festgestellt wurde! Der Geschädigte muss obendrein in genau diesem Zeitraum seine Ansprüche bei der Versicherungsgesellschaft schriftlich gemeldet haben, damit er auch in den Genuss der Versicherungsleistungen kommt. Nun ist der Gesundheitszustand im Allgemeinen Schwankungen unterworfen – er kann sich bessern oder verschlechtern – die Versicherungsgesellschaft kann eine so genannte „Wartezeit“ – das sind in aller Regel zwölf Monate – geltend machen und dann eine erneute Prüfung des Gesundheitszustandes vornehmen. Bis also der endgültige Grad der Invalidität festgestellt ist, bekommt der Geschädigte den Betrag der so genannten „Todesfallsumme“ ausgezahlt, mit der er dann eben diese Zeit überbrücken kann und oft auch muss – so ist diese Summe eben nicht nur für den Fall des Todes bestimmt- diese Begrifflichkeit gibt ebenfall zu vielen Missverständnissen des Kunden Anlass! Denn diese wird alleine – ohne andere Leistungen der Gesellschaft – nur dann fällig, wenn die versicherte Person innerhalb einer Jahres an den Folgen des Unfalls versterben sollte.
Die so genannte „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ – allgemein bekannter unter dem Begriff der „Berufsunfähigkeitsversicherung“ – deckt, wie der Name schon sagt, ein ganz anderes, generelleres Risiko ab: sollte der Betroffene durch Kräfteverfall oder auch Krankheit – das muss eben nicht unfallbedingt sein! – nicht mehr in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben, so kann er Leistungen aus dieser Versicherungsart erhalten. Eine solche Absicherung ist vor allem immer dann ratsam, wenn man eine Immobilie erworben hat, um die Raten weiter bezahlen zu können. Aber auch generell ist zu bedenken, dass die Lebenshaltungskosten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit weiter zu bezahlen sind – denn auch die Miete, sollte man keine Immobilie gekauft haben, muss weiter bezahlt werden!
Somit muss man zu dem Schluss gelangen, dass es nicht heißen kann: „Unfallversicherung oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung“, sondern dass sich beide Versicherungsarten sehr gut ergänzen, da sie für beide unvorhersehbare Fälle eine abgerundete Absicherungskombination ergeben.