Gaslieferanten kündigen immer wieder Preiserhöhungen an, was eng mit den Ölpreisen zusammen hängt. Steigen die Preise für Öl an, dann kann jeder Verbraucher davon ausgehen, dass binnen kurzer Zeit ebenfalls die Gaspreise anziehen. Dafür ist die Ölpreisbindung verantwortlich.
Jeder Verbraucher hat die Möglichkeit sich gegen steigenden Gaspreise zu wehren. Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, seinen Kunden umgehend mitzuteilen, wenn die Preise angehoben werden. Sie als Verbraucher können gegen diese Erhöhung Widerspruch einlegen. Dabei sollten Sie beachten, dass Sie in dem Widerspruchsschreiben ausdrücklich vermerken, dass Sie die Erhöhung wegen Unbilligkeit ablehnen. Gleichzeitig sollten Sie dabei das Unternehmen auffordern, Ihnen einen angemessenen Nachweis über die Erhöhung zukommen zu lassen.
Eine Alternative ist ein kostenloser Vergleich aller Gaslieferanten direkt über das Internet. Bei diesen Vergleichen werden alle Gaslieferanten aufgelistet sowie die Preise, die für die Gaslieferung anfallen. Wenn Sie sich für einen anderen Gaslieferanten entscheiden, und die günstigeren Gaspreise nutzen wollen, dann ist ein Wechsel sehr einfach. Sobald Sie dem Anbieter alle Daten mitgeteilt haben, können Sie diesem ebenfalls eine Vollmacht erteilen. Mit dieser Vollmacht übernimmt der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem alten Gaslieferanten und stimmt zudem den Termin ab, wann die Gaslieferung übernommen werden soll.
Mit einem kostenlosen Vergleich der Anbieter können Sie, als Verbraucher, jedes Jahr unter Umständen einige hundert Euro einsparen. Bei der Auswahl eines passenden Gaslieferanten sollten Sie jedoch auf die Vertragslaufzeiten achten. In der Regel empfiehlt sich ein Vertragsabschluss von rund einem Jahr, denn bei weiteren Erhöhungen der Gaspreise, können Sie schnell und einfach zu einem anderen, günstigeren Anbieter wechseln.