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Wer kann sich privat krankenversichern?
Alle Angestellten, Selbständige, Beamte (Beihilfe) und
Freiberufler (z.B. Arzt, Anwalt (Rechtsanwalt), Journalist,
Steuerberater, Architekt).
Für Angestellte beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 2023:
Monatliches Bruttoeinkommen von mehr als 4.050 Euro oder jährlich mehr als 48.600 Euro.
Wenn Sie als Angestellter mit Ihrem Einkommen über dieser
Bemessungsgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) liegen, dann können Sie
in die Private Krankenversicherung wechseln. Hinweis: Einmalzahlungen
wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld dürfen dem
monatlichen/jährlichen Einkommen hinzugerechnet werden.
Sie sind Selbstständiger, Beamter oder Freiberufler? Oder Sie sind
Angestellter mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze?
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