Fahrradbeleuchtung
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Fahrradbeleuchtung
Ein Fahrrad, egal ob Mountainbike, Trekkingrad oder Crossbike, gilt als Verkehrsmittel. Wenn Du mit ihm unterwegs bist, musst Du entweder den Fahrradweg nutzen, oder, wenn keiner vorhanden ist, auf die Straße ausweichen. Damit Du im Straßenverkehr jederzeit ausreichend geschützt bist, gibt es hier natürlich Gesetze, die vorgeben, wie ein verkehrstaugliches Fahrrad auszusehen hat.
So gibt zum Beispiel §67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, wie die Beleuchtung an einem Fahrrad auszusehen hat. Auch wenn die ein oder andere Vorschrift hiervon in der Praxis nicht ganz so eng gesehen wird, sind die meisten von ihnen bindend und müssen eingehalten werden. Ein Verstoß kostet nicht nur Geld, er kann leider auch schwere Unfälle mit zum Teil schrecklichen Ausgängen verursachen.
Um dieses zu vermeiden, und damit Du Dir selbst ein Urteil bilden kannst, möchten wir Dich hier einmal ganz einfach durch den Paragraphen-Dschungel führen und Dir die wichtigsten Informationen zum Thema Fahrradlicht liefern.
Die gesetzlichen Vorgaben
Die Nennspannung der Lichtmaschine, der Batterie oder des Akkus muss 6 V betragen. Für die Beleuchtungsstärke tritt die 10-Lux-Regelung in Kraft. Die Helligkeitswerte in Lux sagen aus, wie stark eine Fläche beleuchtet wird.
- Als Frontlicht ist ein Scheinwerfer mit weißem Licht vorgeschrieben. Zusätzlich muss hier ein weißer Reflektor (= weißer Rückstrahler) vorhanden sein, der entweder einzeln montiert oder im Scheinwerfer integriert sein darf.
- Die Schlussleuchte muss ein rotes Licht aufweisen, welches durch eine Streuscheibe nach hinten strahlt. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche muss sich mindestens 25 cm über der Fahrbahn befinden. Mindestens ein roter Reflektor muss vorhanden sein, dieser darf sich nicht mehr als 60 cm über der Fahrbahn befinden. Ein roter Großflächen-Rückstrahler, mit einem 'Z' gekennzeichnet, ist zwingend vorgeschrieben. Genau wie vorne, darf sich die Leuchte auch mit einem der Rückstrahler ein Gerät teilen.
- An jedem Laufrad müssen zwei um 180° versetzte gelbe Speichen-Rückstrahler vorhanden sein, damit das Fahrrad auch von der Seite aus gut zu erkennen ist. Als Alternative sind zusammenhängende und reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder den Speichen beider Räder erlaubt.
- An jeder Pedale müssen jeweils zwei gelbe Rückstrahler integriert sein, die beim Fahren nach vorne und hinten arbeiten können.
- Ein zusätzliches rotes Standlicht für hinten ist erlaubt, genauso wie weitere gelb zur Seite reflektierende Mittel.
Die Einhaltung der Farben ist nicht nur vorgeschrieben, sondern im Straßenverkehr sehr wichtig und äußerst sinnvoll. Dem Autofahrer signalisieren sie in der Dunkelheit, in welche Richtung Du Dich gerade mit Deinem Fahrrad fortbewegst. Weißes Licht bedeutet, er sieht Dich von vorne; rot, Du bist von hinten sichtbar und gelb bedeutet, Du schießt gerade von der Seite an ihm vorbei.
Bereits oben wurde erwähnt, dass bei einigen gesetzlichen Vorgaben auch schon mal beide Augen zugedrückt werden. So gibt es inzwischen Angebote auf dem Markt, bei denen das Rück- und das optionale Standlicht in einem Gerät integriert sind. Auch wird durch die höhere Leistungskraft der LED-Leuchten ein helleres Licht erzeugt als vorgeschrieben.
Übrigens ist es erst seit August 2013 erlaubt, neben dem Dynamobetrieb auch Beleuchtungen zu nutzen, die durch eine Batterie oder einen Akku betrieben werden.
Die Stromquellen – Vor- und Nachteile
Dynamobetrieb
Der Dynamobetrieb ist die älteste Form der Fahrradbeleuchtung. Sobald Du das Licht anschaltest und in die Pedalen trittst, reibt sich der Dynamo an dem Reifen. Die Stärke des Lichtes variiert je nach Muskelanstrengung.
Wenn es sich auch um die zuverlässigste Lichtquelle beim Fahrrad handelt, sind die Nachteile leider nicht von der Hand zu weisen. Neben höherem Laufgeräusch und Tretwiderstand nutzt sich das Material des Reifens an der Stelle der Reibungsfläche mit der Zeit leicht ab. Solltest Du Dein Fahrrad im Dunkeln mal schieben müssen, so ist das Licht dahin. Ein gemütlicher Spaziergang reicht also in der Regel nicht, das Licht ausreichend in Gang zu bekommen.
Der große Vorteil dieser Lichtquelle ist allerdings, dass Dein Dynamo immer fest an Deinem Fahrrad montiert ist. Er ist immer dabei, diebstahlresistent und im Gegensatz zu Akku und Batterie immer startbereit. Die Fahrräder, bei denen die Beleuchtung bereits im Lieferumfang enthalten sind, haben daher immer einen Dynamobetrieb.
Batteriebetrieb
Es hat lange gedauert, aber inzwischen sind auch batteriebetriebene Fahrradleuchten erlaubt. Die Nachteile des Dynamobetriebes kann man hier als Vorteile aufzählen. Laufgeräusch und Tretwiderstand ändern sich nicht, es entstehen keine Abnutzungserscheinungen des Reifens durch zusätzliche Reibung und auch beim Schieben des Fahrrads hast Du ausreichend Licht.
Deine Batteriebeleuchtung kannst Du übrigens schnell und einfach über ein Stecksystem an Deinem Fahrrad befestigen. Leider geht es aber auch umgekehrt. Was Du einfach montierst, kann ein Dieb auch einfach entfernen. Vergiss also bitte nie, Deine Leuchten abzumontieren, wenn Du Dein Zweirad irgendwo abstellst, sonst stehst Du schnell ohne da. Ein zusätzlicher Nachteil ist die Lebensdauer der Batterie. Du kannst nie genau wissen, ob sie nicht unterwegs einfach mal ihren Geist aufgibt und Du schieben musst. Außerdem ist der Kauf der Batterien auf Dauer etwas teuer.
Akkubetrieb
Der Akkubetrieb kann alle Vorteile und fast alle Nachteile des Batteriebetriebes vorweisen. Der einzige Unterschied liegt in der Lebensdauer der Akkus. Da Du sie immer wieder aufladen kannst, sind sie ein viel zuverlässigerer Helfer als die Batterien, denn Du kannst sie vor jeder großen Tour füllen. Da ein Ladegerät oftmals schon dem Set beiliegt oder für kleines Geld gekauft werden kann, ist die Kostenersparnis im Gegensatz zur Batterie enorm. Auch Akkuleuchten solltest Du immer abmontieren, sobald Du Dein Fahrrad abstellst und wenn es nur für ein paar Minuten ist.
Ausnahmen
Natürlich gibt es – wie bei jeder Regel – auch bei der Fahrradbeleuchtung Ausnahmen.
Kinderfahrräder gelten lt. StVZO nicht als Verkehrsmittel und sind somit von der sonst geltenden Vorschrift befreit. Trotz allem solltest Du natürlich in erster Linie an die Sicherheit Deines Kindes denken und eine ausreichende Beleuchtung genauso als selbstverständlich ansehen wie das Tragen eines Fahrradhelmes.
Die zweite Ausnahme sind Rennräder mit einem Gewicht unter 11 kg. Während eines Rennens sind sie für die komplette Dauer der Teilnahme von der Vorschrift der Beleuchtung befreit.
Billiger ist nicht immer schlechter
Fahrradlicht kannst Du heute in den verschiedensten Formen, Farben und Betriebsarten kaufen. In unserem Preisvergleich haben wir viele Artikel von namhaften Herstellern wie Busch & Müller, Lezyne, Knog und Supernova. Vor allem die Set Angebote von Busch & Müller können qualitativ überzeugen. Bei jedem Produkt bzw. Zubehör, das Du Dir für Dein Fahrrad neu kaufen möchtest, musst Du darauf achten, dass das Rad jederzeit den Vorschriften entspricht. Denn selbst bei einer Fahrt im Hellen bist Du verpflichtet, diesen nachzugehen.
Solltest Du einmal kontrolliert werden, musst Du bei einer fehlenden oder nicht funktionierenden Beleuchtung zum Portemonnaie greifen und auch bei Tageslicht Dein Fahrrad zum Ziel schieben. Bei fehlenden Rückstrahlern ist es Auslegungssache des Beamten. Es liegt allein in seiner Entscheidung, ob Du zahlen musst oder nicht, ob Du schiebst oder weiterfahren darfst. Sorg also am besten dafür, dass es gar nicht erst dazu kommt. / (Katja Gerloff)