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Sonntag, 3. Dezember 2023

Urteil: Widerrufsrecht bei Handy-Bestellung per Hotline

Urteil: Widerrufsrecht bei Handy-Bestellung per Hotline
Mittwoch, 01.12.2004 Auch telefonisch bestellte Ware kann nach Erhalt widerufen werden, so entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines von MobilCom angebotenen "Multimedia-Pakets" - ein Handy inklusive Kartenvertrag (Aktenzeichen: III ZR 380/03 vom 21. Oktober 2004).

Wenn ein Geschäft über eine "Bestell-Hotline" zustande kommt, dann handlt es sich laut Urteil um einen sogenannten "Fernabsatzvertrag". Obwohl ein solcher Vertrag erst durch die vom Postboten persönlich entgegen genommene Unterschrift wirksam werde, sei der Verbraucher genauso schutzwürdig wie bei normalen telefonischen Bestellungen.



Damit habt Ihr als Verbraucher das Recht eine Handy-Bestellung per Hotline innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen(wenn eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht fehlt sogar zeitlich unbegrenzt).

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