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Freitag, 1. Dezember 2023

Vermögenswirksame Leistungen - Mit VL effektiv sparen

Vermögenswirksame Leistungen - Mit VL effektiv sparen
Dienstag, 19.01.2016 Wo man hinhört, heißt es, sparen, sparen, sparen. Was für Geizkragen sicher eine der leichtesten Übungen ist, fällt anderen nicht ganz so leicht. Denn, man höre und staune, immer weniger Arbeitnehmer zeigen Interesse an den so genannten vermögenswirksamen Leistungen (VL), eine Form des Sparens, die sich aufgrund der Sonderzahlungen vom Arbeitgeber und der Arbeitnehmersparzulage aber durchaus lohnen kann.

Nur noch rund 30 Prozent der deutschen Arbeitnehmer nehmen die finanziellen Vorteile vermögenswirksamer Leistungen in Anspruch. Bereits seit 2003 setzt sich dieser rückläufige Trend fort. Insbesondere der Anteil von jungen Arbeitnehmern an VL-Verträgen ist deutliche gesunken. Dabei ist es gar nicht schwer, VL zu bekommen. Dazu müsst Ihr nur einen entsprechenden VL-Sparplan abschließen. Allerdings erhaltet Ihr die staatliche Prämie nur, wenn Ihr für die VL eine bestimmte Anlageform wählt wie beispielsweise Bausparverträge, Aktiensparpläne oder die Tilgung eines Baukredits. Außerdem müsst Ihr Euer Geld auf mindestens sieben Jahre fest anlegen, andernfalls steht Euch keine Zulage vom Staat zu. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernimmt Euer Chef die monatliche Sparrate. Über die jeweilige Höhe der Zahlungen seitens des Arbeitgebers gibt meist der jeweilige Tarifvertrag Aufschluss.



Vater Staat sieht nicht tatenlos zu und bietet Euch eine attraktive Arbeitnehmersparzulage, wenn Euer jährliches Einkommens eine bestimmte festgesetzte Grenze nicht überschreitet. Die jeweils festgelegte Einkommenshöhe ist als eine soziale Komponente gedacht, die gewährleisten soll, dass ausschließlich Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen den staatlichen Zuschuss erhalten. Besser Verdienende bleiben damit von dieser Förderung ausgeschlossen.

Die jeweiligen Einkommensgrenzen liegen für Singles bei rund 20.000 und für Verheiratete bei rund 40.000 Euro. Weitere Infos zum "Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer - 5. VermBG" findet Ihr auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz.

1 Kommentare zum Artikel "Vermögenswirksame Leistungen - Mit VL effektiv sparen"

Kommentar von: Norbert K.
gast
Meine vermögenswirksamen Leistungen habe ich in einen Fondssparplan angelegt. Die Eröffnung eines VL-Depots ging ganz einfach online über einen freien Fondsvermittler vonstatten. Der Anbieter profinance-direkt.de bietet alle Fonds ohne Ausgabeaufschlag an und verzichtet sogar auf eine Abschlussgebühr bei VL-Sparplänen. Darüber hinaus findet man dort eine Auflistung von renommierten VL-fähigen Fonds. Ein echter Tipp für Sparer.

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