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Freitag, 1. Dezember 2023Wenn die Steuer dem Gehalt an den Kragen geht - Steuerfreie Extras vom Cheffe 

Bei den steuerfreien Zuschüssen handelt es sich um Leistungen, die auch für den Arbeitgeber steuerlich attraktiv sind. Darunter fallen z.B. so genannte steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge wie Warengutscheine, die Ihr als Arbeitnehmer bei einem Dritten einlösen könnt.
Voraussetzung ist, dass der Gutschein eine konkrete Sache benennt, und die Freigrenze von 44 Euro pro Monat nicht überschritten wird. Denkbar wäre da beispielsweise ein Benzingutschein mit entsprechender Literangabe im Wert von 44 Euro, was einen Geizkragen bei den heutigen Spritpreisen doch hoch erfreuen dürfte ;-)
Auch so genannte Belegschaftsrabatte bzw. Personalrabatte zählen zu den steuerfreien Sachbezügen, wenn die Vergünstigungen 1.080 Euro im Jahr nicht überschreiten und 4 Prozent des aktuell üblichen Preises der Ware für Endverbraucher nicht überschritten werden. Dabei handelt es sich um Waren oder Dienstleistungen, die im Unternehmen Eures Arbeitgebers hergestellt oder erbracht werden.
Essensgutscheine gelten ebenfalls als steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge. So könnt Ihr beispielsweise mit Restaurant-Schecks rund 3 Euro pro Tag sparen.
Zuschüsse für Fahrtkosten, die Euch durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Eurem Arbeitsweg entstehen, sind ebenfalls steuerfrei. Euer Arbeitgeber kann für Eure Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte einen Fahrtkostenzuschuss zahlen, der einer pauschalen Lohnsteuer von 15 Prozent unterliegt. Der Fahtkostenzuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Allerdings mindern die pauschal besteuerten Fahrtkostenzuschüsse die abziehbaren Werbungskosten.
Auch die Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern kann Euer Chef übernehmen. Unabhängig von der Höhe ist der Zuschuss steuerfrei, wenn Euer Kind das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Private Kinderbetreuung im eigenen Familienkreis wie die liebe Oma sind allerdings davon ausgenommen.
Wenn Ihr beruflich von Eurem privaten Festnetzanschluss oder mit dem Handy telefoniert, solltet Ihr Euch ebenfalls die Kosten von Eurem Arbeitgeber zurückholen. Wer auf mühselig erstellte Einzelnachweise verzichten möchte, der kann sich bis zu 20 Prozent seiner Telefonrechnung und maximal 20 Euro monatlich steuerfrei von seinem Cheffe erstatten lassen.
Welchem Arbeitgeber liegt nicht an der Gesundheit seiner Mitarbeiter? Und weil das so ist, bekommt Ihr bis zu 500 Euro jährlich für Präventionsmaßnahmen erstattet. Dazu zählt zwar kein Besuch im Fitness-Studio, aber alle Maßnahmen, die den Vorgaben der Krankenkassen für präventive Maßnahmen entsprechen wie beispielsweise Yoga, Rückengymnastik, Raucherentwöhnung oder Gewichtsabnahme. Außerdem kann Euer Chef bei Krankheit oder Unglücksfall maximal 600 Euro jährlich steuerfrei die Kosten für alle Maßnahmen erstatten, die Euch von Eurem Arzt verordnet werden und nicht von Eurer Krankenkasse finanziert werden wie beispielsweise Gesundheit-Checks, Massagen oder Krankengymnastik.
Viele weitere Steuertipps bietet Euch das Finanzportal Nettolohn.de. Neben der Möglichkeit, einen Gehaltsvergleich schnell und einfach online durchzuführen, könnt Ihr mit den Tipps zur Optimierung Eures Gehalts um monatlich mindestens 124 Euro und dem entsprechenden Online-Tool online berechnen, wie viel mehr an Gehalt am Monatsende in Eurer Lohntüte sein könnte.
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