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Samstag, 9. Dezember 2023

Geringverdiener - Kinderzuschlag für minderjährige Kinder beantragen

Geringverdiener - Kinderzuschlag für minderjährige Kinder beantragen
Mittwoch, 21.03.2012 Bereits seit 2005 gibt es eine staatliche Leistung, den sogenannten "Kinderzuschlag". Das Geld wird an gering verdienende Eltern gezahlt, die nur ihren eigenen Lebensunterhalt decken können, nicht aber denjenigen ihrer im gleichen Haushalt lebenden Kinder und die deshalb auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen waren.

Je nach Einkommen der Eltern kann dieser noch bis zum 30. Juni 2016 bis zu 140 Euro monatlich pro minderjährigem Kind betragen und längstens für 36 Monate gezahlt werden. Immer vorausgesetzt, das Kind hat kein anzurechnendes Vermögen oder Einkommen. Ab dem 1. Juli 2016  erhöht sich der Höchstbetrag auf 160 Euro pro minerjährigem Kind.



Für die Berechnung des Zuschlags spielen neben dem Einkommen auch die individuellen Verhältnisse der Familie, wie z.B. die Höhe der Miete eine Rolle. Neben Arbeitslosengeld II/Sozialgeld wird der Kinderzuschlag nicht gewährt. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, den Antrag so schnell wie möglich bei der örtlichen Familiengeldkasse einzureichen, damit pünktlich im Januar die erste Auszahlung erfolgen kann.

Antragsvordrucke sowie das Merkblatt findet Ihr ab sofort bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Auch im Internet sind alle nötigen Formulare zum Download zu finden.

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