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Mittwoch, 30. Mai 2012

Stiftung Warentest: Kindergeld - Nettogehalt zählt

Stiftung Warentest: Kindergeld - Nettogehalt zählt
Freitag, 01.06.2007 Dieser Artikel steht leider nicht mehr zur Verfügung.

Wie die Stiftung Warentest mitteilt, können jetzt viele Eltern Kindergeld nachfordern. Sollten Eure Kinder Einkünfte über 7.680 Euro pro Jahr haben, so wurde Euch bislang das Kindergeld von den Familienkassen gestrichen. Doch laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zählt nicht das Brutto-, sondern das Nettoeinkommen (Az. 2 BvR 167/02). Das bedeutet, dass Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten abgezogen werden müssen.



Falls Ihr davon betroffen seid, dann solltet Ihr einen entsprechenden Antrag auf Änderung stellen, so die Verbraucherschützer. Das ist aber nur rückwirkend für vier Jahre möglich und nur dann, wenn der Steuerbescheid auch noch änderbar ist.

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