Geizkragen.de - Das Magazin
Mittwoch, 30. Mai 2012
BGH stärkt Verbraucherrechte beim Online-Shopping
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Online-Shoppern gestärkt. Demnach dürfen Euch Internethändler keinen in Preis und Qualität gleichwertigen Artikel zuschicken, wenn der ursprünglich bestellte Artikel nicht lieferbar ist.
Der BGH erklärte die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetshops des Versandhandel-Unternehmens "Otto verwendete Klausel:
"Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu."
auch dann für unwirksam, wenn für den nicht bestellten Ersatzartikel eine Rückgabefrist von 14 Tagen eingeräumt wird (AZ: VIII ZR 284/04). Details zum Urteil findet Ihr auf den Seiten des Bundesgerichtshofs.
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