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Donnerstag, 20. Juni 2013

Zuzahlungsbefreiung - Aoptheken bieten Zuzahlungsbefreiungsrechners

Zuzahlungsbefreiung - Aoptheken bieten Zuzahlungsbefreiungsrechners
Dienstag, 26.01.2010 Hier eine Pille, dort eine Spritze – wer heute gesund bleiben will und dafür Medikamente braucht, muss oftmals tief in die Tasche greifen. Denn bereits seit Anfang 2004 müssen alle volljährigen Patienten bei Medikamenten zuzahlen, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Da kann sich in einem Jahr ein nettes Sümmchen ansammeln, vor allem, wenn man viele Arzneimittel benötigt.

Es besteht allerdings auch die Chance, sich von der Zuzahlung befreien lassen. Die Zuzahlungsbefreiung, die stets am 31. Dezember endet, muss jedes Jahr neu beantragt werden. Für gesetzlich versicherte Patienten lohnt es sich, bei der Krankenkasse jedes Jahr erneut nachzufragen, denn grundsätzlich ist eine Befreiung immer dann möglich, wenn die Kosten für Medikamente zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommen überschreiten. Bei chronisch Kranken gilt eine Belastungsgrenze von ein Prozent des Jahresbruttoeinkommens.



Damit Ihr für den Gang zur Krankenkasse gewappnet seid, könnt Ihr mittels des Online-Zuzahlungsbefreiungsrechners der Apotheken schnell und einfach berechnen, ob eine Befreiung für Euch möglich ist. Der Rechner lässt sich kinderleicht bedienen: Ihr gebt einfach anonym Euer Alter, den sozialem Status, Euer Bruttoeinkommen und die Summe der bereits geleisteten Zuzahlungen ein. Nach der Berechnung wird Euch Euer Zuzahlungsstatus angezeigt.

Außerdem teilt der Zuzahlungsrechner Tipps darüber aus, ob und wann ein Gespräch mit Eurer gesetzlichen Krankenkasse empfehlenswert erscheint. Ein Musterbrief für die Krankenkasse steht ebenfalls zum Ausdruck bereit.

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