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Dienstag, 19. März 2024

Verbraucherzentrale warnt vor verjährten Rechnungen diverser Call-by-Call-Anbieter

Verbraucherzentrale warnt vor verjährten Rechnungen diverser Call-by-Call-Anbieter
Dienstag, 30.11.2010 Genießt man nicht den Luxus einer Telefonflatrate, so sind Call-by-Call-Anbieter immer noch eine willkommene Alternative, um die monatliche Telefonrechnung möglichst niedrig zu halten. Ärgerlich nur, wenns mit der Abrechnung nicht klappt, und das ist laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aktuell der Fall.

Die Verbraucherschützer warnen derzeit alle Nutzer von Telefon-Billigvorwahlen vor unberechtigten Mahnungen diverser Call-by-Call-Anbieter. Laut VZ häuften sich Anfragen zu Mahnungen der Billig-Telefonanbieter mit Forderungen, die zum Teil mehrere Jahre zurück lägen.

Flattern Nachforderungen aus dem Jahr 2005 und früher ins Haus, so sind diese der VZ zufolge bereits verjährt und müssen nicht mehr bezahlt werden. Aktuellere Forderungen ab 2006, solltet Ihr genau prüfen. Das heißt, dass Ihr Euch vom jeweiligen Call-by-Call-Unternehmen "die Richtigkeit der Forderung nachweisen lassen und die Beträge mit der ursprünglichen Telefonrechnung vergleichen" solltet, so die Verbraucherschützer.



Weitere Infos findet Ihr auf der Webseite der Verbraucherzentrale.





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