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Samstag, 25. Mai 2013

So wehrt man sich gegen die Werbeflut - Bundesdatenschutzgesetz und Robinson-Listen

Mittwoch, 09.08.2006 Wer sich von Werbung , egal ob per Telefon, Fax, Email oder Brief beläsigt fühlt, hat Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, gegen die Nutzung seiner Daten vorzugehen. Möglich ist ein Widerspruch nach § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz, ein Aufkleber auf dem Briefkasten mit dem Inhalt, dass keine Werbung erwünscht ist oder das Eintragen in sogenannte Robinson-Liste.



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