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Geizkragen.de - Das Magazin

Mittwoch, 30. Mai 2012

Wettbewerbszentrale informiert - Kostenfallen im Internet

Wettbewerbszentrale informiert - Kostenfallen im Internet
Dienstag, 29.05.2007 Unseriöse Anbieter tummeln sich immer wieder im Netz, um ahnungslose Nutzer abzuzocken. Wie die Wettbewerbszentrale in einer entsprechenden Pressemitteilung berichtet, wurde jüngst ein Unternehmen, das Klingeltöne für das Mobiltelefon anbot, zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt, da nicht deutlich gemacht wurde, dass es sich um kostenpflichtige Dienste handelte. Ein Hintergrundpapier "Beispiele: Kostenfallen im Internet" der Wettbewerbszentrale, das Ihr Euch kostenlos downloaden könnt, bietet weiterfürende Infos.


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