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Geizkragen.de - Das Magazin

Mittwoch, 30. Mai 2012

Verbraucherzentrale NRW: Geldinstitute verweigern Rückzahlungen

Dienstag, 20.07.2004 Wie der Geizkragen bereits in den vergangenen Tagen berichtete, ruft die Verbraucherzentrale NRW unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: XI ZR 140/03) alle Bank- und Sparkassenkunden, die zu wenig Zinsen für ihre Sparverträge angerechnet bekommen haben, dazu auf, die fehlenden Beträge von ihren Instituten zurückzufordern ( Geizkragen-Verbrauchernews vom 6. Juli 2004 ).

Laut Verbraucherschützer weigern sich zahlreiche Banken und Sparkassen, das vor dem Bundesgerichtshof erwirkte Urteil in die Tat umzusetzen. Unterstützung finden betroffene Kunden auf den Webseiten der Verbraucherzentrale NRW; hier könnt Ihr den kostenlosen Zinsrechner online zu Rate ziehen. Außerdem könnt Ihr Euch Euren Sparvertrag bei der Verbraucherzentrale NRW für 50 Euro durchrechnen lassen: Verbraucherzentrale NRW, Bereich 1 / FDL, Stichwort: "Zinsrechner", Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf.


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