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Geizkragen.de - Das Magazin

Mittwoch, 30. Mai 2012

Urteil: Falschen Sprit getankt - Vollkaskoversicherung muss nicht zahlen

Freitag, 31.10.2003 Schnell ist es beim Tanken passiert. Einen Moment der Unaufmerksamkeit, die falsche Tankpistole ergriffen und ehe man sich richtig versieht, ist anstelle des benötigten Dieseltreibstoffs Benzin in den Tank geflossen. Lässt der Autofahrer nun den Motor des Diesel-PKW trotz falschen Sprits an und segnet der Motor daraufhin das Zeitliche, bekommt der schusselige Fahrer nicht mal den Schaden von der Vollkaskoversicherung ersetzt. So hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden. Immer dann, wenn der Schaden eines PKW nicht durch einen Unfall, sondern durch falsche Bedienung des Fahrers, wie z.B. falsches Kuppeln oder eben dem Einfüllen ungeeigneten Sprits hervorgerufen wird, muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. (Az. IV ZR 322/02)




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