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Mittwoch, 30. Mai 2012

Urteil: Auch der Blick aufs Handydisplay ist beim Autofahren verboten

Urteil: Auch der Blick aufs Handydisplay ist beim Autofahren verboten
Donnerstag, 08.09.2005 Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy während der Autofahrt ist verboten, auch das bloße "in den Händen halten", um die Uhrzeit auf dem Display abzulesen, ist im Straßenverkehr nicht erlaubt. Wie das OLG Hamm urteilte, sei jede Nutzung des Handys untersagt, für die ein Autofahrer das Handy in die Hand nehmen müsse und somit nicht mehr beide Hände zum Autofahren frei habe. Der betroffene Autofahrer war zu einem Bußgeld von 40 Euro verdonnert worden, hatte dieses aber mit dem Argument angefochten, der Blick auf die Uhrzeit auf dem Handydisplay sei mit dem Blick auf eine Armbanduhr vergleichbar. Das sahen die Richter des OLG jedoch anders, beim Blick auf die Armbanduhr sein durchaus beide Hände frei.
Aktenzeichen: Ss OWi 177/05 OLG Hamm


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