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Sonntag, 26. Mai 2013
Urteil: Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Vollkaskoversicherung trotz Überfahrens einer roten Ampel
Nach einem Urteil des BGH vom 29. Januar 2003 darf eine Versicherung aber nur dann den Ersatz des Schadens ablehnen, wenn das fahrlässige Verhalten dem Autofahrer auch persönlich vorgeworfen werden kann, es sich bei ihm also um unentschuldbares Fehlverhalten gehandelt habe. Dieses kann laut BGH fehlen, wenn die betreffende rote Ampel sehr schwer zu erkennen oder verdeckt war oder eine besonders schwierige und nicht vorhersehbare Verkehrssituation vorlag.
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