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Mittwoch, 30. Mai 2012

Arzneimittel-Sparpaket: Keine Zuzahlung bei günstiger Medizin

Arzneimittel-Sparpaket: Keine Zuzahlung bei günstiger Medizin
Dienstag, 02.05.2006 Am 1. Mai 2006 ist das bereits im April beschlossene so genannte Arzneimittel-Sparpaket der Bundesregierung in Kraft getreten. Je nach Krankenkasse könnt auch Ihr als Patienten bei dieser Regelung sparen. Denn wenn Ihr Euch von Eurem Arzt ein günstiges Medikament verordnen lasst, kann es sein, dass Ihr nicht - wie gewohnt - zwischen fünf und zehn Euro zuzahlen müsst.

Ihr könnt Euren behandelnden Arzt ansprechen mit der Bitte, Euch ein preisgünstiges Medikament zu verschreiben, dann entfällt unter Umständen das zusätzlich zu zahlende Geld. Welche Präparate unter diese Regelung fallen, wird von den Krankenkassen festgelegt.



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