Startseite   Der Preisvergleich   Die Gemeinde   Das Magazin  

Geizkragen.de - Das Magazin

Samstag, 18. Mai 2013

BGH-Urteil: Bei Mietkündigung Samstag nicht vergessen

BGH-Urteil: Bei Mietkündigung Samstag nicht vergessen
Freitag, 28.10.2005 Eine rechtzeitige Kündigung der Wohnung ist echtes Geld wert. Denn wer möchte schon länger Miete zahlen als nötig? Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2005 müssen Vermieter und Mieter auch den Samstag bei der Berechnung von Kündigungsfristen und Karenzzeiten mit berücksichtigen (BGH, Az.: VIII ZR 206/04). Wird der Samstag nicht als Werktag mit einbezogen, dann kann das bedeuten, dass Ihr - wie in diesem speziellen Fall - einen Monat länger Eure Miete zahlen müsst. Details zum Urteil findet Ihr auf den Seiten des Bundesgerichtshofs in einem PDF-Dokument.



Hinterlasse einen Kommentar




Login  Veröffentliche Deine Artikel im Magazin!

Finde uns auf Facebook