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Montag, 20. Mai 2013

Gegen zu hohe Gaspreise - Verbraucherzentrale rät zu Widerspruch und Preisvergleich

Gegen zu hohe Gaspreise - Verbraucherzentrale rät zu Widerspruch und Preisvergleich
Montag, 17.10.2011 Es ist wie verhext. Kaum beginnt die Heizperiode, steigen die Energiepreise. So sollen die Gaspreise um bis zu 11 Prozent angestiegen sein. Besonders Familien leiden unter diesem enormen Preisanstieg.

In den letzten Jahren sind die Energiepreise kontinuierlich in die Höhe gegangen. Ob die diesjährigen Preiserhöhungen allerdings überhaupt rechtens sind, prüft derzeit der Europäische Gerichtshof (EuGH). Ein Urteil steht noch aus. Deshalb rät die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen, bei Verdacht auf unberechtigte Preiserhöhungen Widerspruch einzulegen und nur unter Vorbehalt die Rechnung zu begleichen, solange kein Urteil gesprochen ist.

Als Hilfe informieren Euch die Verbraucherschützer zur juristischen Vorgehensweise und stellen entsprechende Musterbriefe zum Widerspruch gegen Gaspreiserhöhungen zum kostenlosen Download zur Verfügung. Sollte das Urteil tatsächlich zu Euren Gunsten ausfallen, erhaltet Ihr zu viel gezahltes Geld zurück.



Außerdem solltet Ihr die Preise der Gasanbietern vergleichen, um gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Geizkragen bietet Euch einen Gaspreisvergleich, der Euch schnell und unkompliziert zum passenden Angebot führt. Der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter kann Euren Geldbeutel erheblich entlasten. So kann beispielsweise eine Familie je nach Ort und Größe der Wohnung mehrere 100 Euro jährlich sparen.

Wer jetzt denkt, schön und gut, das gilt vielleicht für Eigentümer, die sich selbst mit Erdgas versorgen, aber für Mieter? Auch als Mieter habt Ihr laut § 560 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Recht darauf, dass der Vermieter dafür sorgt, die Betriebskosten so niedrig wie möglich hält – auch die Gaspreise.

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