Geizkragen.de - Das Magazin
Mittwoch, 22. Mai 2013
Steuern sparen mit Computer, Telefon und Internet 
PC, Handy, Smartphone & Co.
Falls noch nicht bekannt – wer sich im vergangenen Jahr privat einen neuen Computer, ein Handy, Software oder andere IT-Geräte angeschafft hat und diese beruflich nutzt, der kann jede Menge Steuern sparen. Auch Telefon- und Internetgebühren können problemlos von der Steuer abgesetzt werden. Wie der Hightech-Verband BITKOM mitteilt, können diese Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei solltet Ihr laut BITKOM folgendes beachten:
Wenn Ihr Euren mühselig zusammen gesparten PC "in erheblichem Umfang" für Eure berufliche Tätigkeit nutzt, könnt Ihr die Kosten steuerlich geltend machen. Entscheidend ist hierbei der Anteil der beruflichen Nutzung. Um diesen nachweisen zu können, lohnt sich ein Gang zum Chef. Euer Arbeitgeber kann Euch eine entsprechende schriftliche Bestätigung aushändigen, die Ihr dem Fiskus dann vorlegen könnt. Alternativ könnt Ihr auch über drei Monate die Nutzung des PC aufzeichnen. Falls Ihr keinen der genannten Nachweise über die berufliche Nutzung des Computers vorlegt, veranschlagt das Finanzamt eine 50 zu 50 Aufteilung (beruflich/privat).
Wenn die Kosten für die Anschaffung Eures PC oder Notebooks über 410 Euro liegen sollten, so werden diese über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt und können nicht auf einmal geltend gemacht werden. Diese Regel gilt nicht nur für den Computer, sondern auch für sämtliches Zubehör wie beispielsweise Drucker, Bildschirm, Router oder auch Software (inklusive Mehrwertsteuer). Der Abschreibungszeitraum der Anschaffungskosten fürs Handy oder Smartphone beläuft sich sogar auf fünf Jahre, der für Faxgeräte auf sechs Jahre. Auch Eure Verbrauchsmaterialien wie Papier und Tintenpatrone sind selbstverständlich von der Steuer absetzbar.
Kosten für berufliche Telefongespräche und Internet
Bei den Telefongebühren könnt Ihr sämtliche Kosten geltend machen, die für berufliche Gespräche anfielen. Falls Ihr diese nicht per Einzelverbindungsnachweis der ein- und ausgehenden Gespräche während eines Zeitraums von mindestens drei Monaten dem Finanzamt vorlegt, werden pauschal lediglich 20 Prozent der Telekommunikationsaufwendungen vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt, maximal 20 Euro pro Monat.
Beim Internetzugang lässt sich mittlerweile kaum noch ein Einzelnachweis erbringen. Deshalb setzt die Rechtsprechung für alle Kosten rund ums Internet eine 50 zu 50 Aufteilung (privat/beruflich) voraus.
Weiterbildungen und Reisekosten
Solltet Ihr Euch im vergangenen Jahr per Computerkurs oder Software-Schulung weiter gebildet haben, so werden Euch sämtliche Weiterbildungskosten als Werbungskosten zuerkannt. Selbstverständlich muss der Weiterbildungskurs mit Eurer beruflichen Tätigkeit zu tun haben und dieser zugute kommen. Um dies nachzuweisen, solltet Ihr auf jeden Fall eine Teilnahmebescheinigung beim Fiskus vorlegen. Noch besser macht sich eine entsprechende Erklärung Eures Arbeitgebers, die den beruflichen Anlass der Schulung verdeutlicht. Doch nicht allein die Kursgebühren könnt Ihr absetzen, auch die Kosten für Fahrten mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Kosten für Übernachtung und Verpflegung können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Apropos Reisekosten – auch die Fahrt zur Computermesse kann von der Steuer abgesetzt werden, wenn diese aus beruflichen Gründen unternommen wurde. Diese und weitere Infos findet Ihr beim Hightech-Verband BITKOM.
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