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Freitag, 24. Mai 2013

Steuern sparen bei der Steuererklärung 2010

Steuern sparen bei der Steuererklärung 2010
Freitag, 04.02.2011 Es ist wieder soweit – die Steuererklärung 2010 steht an. Diesmal aber soll sich die Arbeit mehr lohnen, denn dank zahlreicher Neuerungen können wir uns auf höhere Erstattungen vom Fiskus freuen, da Grund- und Kinderfreibetrag angehoben wurden und Sozialversicherungsbeiträge besser abgesetzt werden können.

Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale können nicht nur Autofahrer geltend machen, sondern auch Fußgänger, Rad- und Busfahrer sowie alle, die in einer Fahrgemeinschaft ihren Arbeitsweg zurücklegen. Fahrt Ihr mit dem Auto zur Arbeit, könnt Ihr 30 Cent pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) als Werbungskosten absetzen. Die in den Lohnsteuertabellen bereits festgesetzte Pauschale von 920 Euro überschreitet Ihr bei 230 Arbeitstagen allerdings erst ab 14 Kilometer. Die oberste Grenze der Werbungskosten-Pauschale liegt bei 4.500 Euro. Solltet Ihr höhere Kosten per Belege nachweisen können, könnt Ihr diese ebenfalls geltend machen.

Als Leiharbeitnehmer habt Ihr rechtlich gesehen keine regelmäßige Arbeitsstätte, auch wenn Ihr tatsächlich langfristig beschäftigt werdet. Deshalb können Arbeitswege mit dem Auto statt mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer (einfache Strecke) wie bei Dienstreisen mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer (hin und zurück) abgesetzt werden. Zudem habt Ihr als Leiharbeitnehmer die Möglichkeit, Mehraufwendungen für Verpflegung jeweils für die ersten drei Monate an der neuen Arbeitsstelle vor dem Fiskus geltend zu machen.

Arbeitszimmer
Auch das beruflich genutzte Arbeitszimmer kann wieder von der Steuer abgesetzt werden. Laut dem Jahressteuergesetz 2010 könnt Ihr bis zu 1.250 Euro pauschal geltend machen - vorausgesetzt Euch steht für Eure betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Diese Regelung gilt sogar rückwirkend bis 2007, wenn Euch noch kein Steuer- oder Feststellungsbescheid vorliegt.

Umzugskosten
Solltet Ihr auf eine Zweitwohnung angewiesen sein, um Eurer regelmäßigen Arbeit nachgehen zu können, könnt Ihr die Miet-, Umzugs- und Wohnnebenkosten, aber auch zahlreiche Einrichtungsgegenstände beim Finanzamt geltend machen. Für wöchentliche Heimfahrten werden 30 Cent pro Kilometer erstattet.

Auch diejenigen unter Euch, die aus beruflichen Gründen einen kompletten Umzug vorziehen, können die anfallenden Umzugskosten per Belege von der Steuer absetzten oder Umzugspauschalen in Anspruch nehmen. Als beruflich bedingt gilt ein Umzug, wenn sich der tägliche Weg zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt. In diesem Fall zahlt das Finanzamt seit 2010 Ledigen ohne Kind 636 Euro und deren Verwandten sowie Lebenspartnern je 280 Euro. Ehepaare mit Kind sowie Alleinerziehende können jeweils mit insgesamt 1.271 Euro rechnen.

Fall Euer letzter Umzug aus beruflichen Gründen nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, erhöhen sich entsprechend die Pauschalen: für Ehepaare und Alleinerziehende mit Kind auf 1.907 Euro, für Ledige ohne Kind auf 954 Euro und für Verwandte und Lebenspartner auf je 420 Euro. Sollten Eure Kinder durch den Umzug Schulprobleme haben und Nachhilfe benötigen, könnt Ihr je Kind für den zusätzlichen Unterricht bis zu 1.603 Euro geltend machen.

Sozialversicherungsbeiträge
Nach einem neuem Beschluss könnt Ihr ab 2010 Eure Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mit 1.900 Euro pro Person als Arbeitnehmer und Beamter beziehungsweise 2.800 Euro als Selbstständiger vollständig als Sonderausgabe absetzen. Dies betrifft alle Basis-Tarife in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, mögliche Zusatzbeiträge sowie Zahlungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung eingeschlossen. Alles was über die Basisversorgung hinausgeht wie Einzelzimmerunterbringung im Krankenhaus oder zusätzlicher Zahnschutz kann nicht abgesetzt werden. Falls Ihr als Arbeitnehmer oder Beamter weniger als 1.900 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen solltet, könnt Ihr zudem Beiträge zur Arbeitslosen-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung bis zur kompletten Summe geltend machen.



Kinderfreibetrag
Als Familie lässt sich möglicherweise auch beim Kindergeld sparen. Denn wenn Euer zu versteuerndes Familieneinkommen über 63.500 Euro liegt, könnt Ihr von dem auf 7.008 Euro erhöhten Steuerfreibetrag profitieren, der Euch im Endeffekt mehr Geld beschert als das Kindergeld. Als Alleinstehende mit Kind profitiert Ihr ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 33.500 Euro vom erhöhten Steuerfreibetrag.

Unterhaltszahlungen
Auch Unterhaltszahler können sich über mehr Bares freuen, denn seit 2010 könnt Ihr die geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Euren ehemaligen Partner, die über dem abzugsfähigen Höchstbetrag von 13.805 Euro liegen, als Sonderausgabe geltend machen. Der Unterhaltsempfänger darf aber in diesem Fall nicht vergessen, die Zahlungen als sonstige Einkünfte in seiner Steuerklärung anzugeben. Auch bei pflegebedürftigen Personen greift die neue Regel, dass Ihr als Unterhaltszahler neben dem auf 8.004 Euro angehobenen Höchstbetrag zusätzlich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die entsprechende Person absetzen könnt.

Arztkosten und Medikamente
Das Sammeln von Quittungen über geleistete Praxis- oder Rezeptgebühren kann sich durchaus lohnen, denn Ausgaben für Gesundheit und Medikamente, die eine bestimmte Mindestgrenze überschreiten, gelten als außergewöhnliche Belastungen. Die Grenze hängt vom Familienstand, der Kinderzahl und dem persönlichen Bruttoeinkommen ab.

Haushalts- und Pflegehilfen
Kosten von jährlich bis zu 4.000 Euro für Hilfen, die uns bei Haushalt und Pflege von Angehörigen entlasten, können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Auch Mietnebenkosten für Hausmeister, Treppenhausreinigung und Schornsteinfeger können geltend gemacht werden. Dazu müsst Ihr dem Fiskus die Nebenkostenabrechnung als Beleg vorlegen.

Haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Die Kosten für haushaltsnahe Handwerkerarbeiten wie die Renovierung, Erhaltung sowie Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen können ebenfalls in Höhe von bis zu 20 Prozent des Aufwandes abgesetzt werden, höchstens aber 6.000 Euro. Sollten Fernseher, Waschmaschine oder Computer gestreikt haben, die Wände neu gestrichen oder tapeziert worden sein, so können auch diese Reparaturkosten entsprechend berücksichtigt werden.

Arbeitsleistungen im Rahmen von öffentlich geförderten Maßnahmen können in diesem Jahr nicht mehr geltend gemacht werden. Deshalb solltet Ihr als Bauherr vorher genau berechnen, ob die öffentliche Förderung oder die steuerliche Begünstigung im Endeffekt mehr Bares bringt.

Übrigens: Die altbekannte Papier-Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch noch für 2011. Erst 2012 können Steuerklassen und Freibeträge für den Lohnsteuerabzug von den Arbeitgebern elektronisch abgerufen werden. Ihr müsst also selbst darauf achten, ob die Einträge für 2010 wie beispielsweise Steuerklasse oder die Zahl der Kinder 2011 noch zutreffen. Sollten die Verhältnisse 2011 günstiger ausfallen, lohnt sich für Euch eine entsprechende Änderung.

Zum Abschluss noch ein Tipp: Wenn Ihr Eure Steuererklärung zu Hause am PC macht und über das Internet an den Fiskus sendet, werdet Ihr bei der Bearbeitung vorgezogen und könnt mit einer fixeren Erstattung rechnen. Mehr hilfreiche Tipps zur Steuererklärung 2010 findet Ihr auf dem Finanzportal Forium.


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