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Freitag, 24. Mai 2013
Steuerklasse 2010 - Geld sparen mit dem Faktorverfahren?
Das seit Beginn des Jahres gültige Faktorverfahren soll in Zukunft steuerliche Nachteile in Ehen vermeiden, indem es die steuerentlastenden Vorteile, wie den Grundfreibetrag, bei jeweils beiden Ehepartnern beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Damit soll die Lohnsteuerlast für Ehegatten über das laufende Jahr gerechter verteilt werden.
Bereits seit dem 1. Januar 2010 können Ehepaare beim Finanzamt das neue Faktorverfahren beantragen. Das bedeutet, dass Ihr neben den Steuerklassenkombinationen III und V sowie IV und IV jetzt auch die Klassen IV und IV mit Faktor wählen könnt. Das Faktorverfahren ist freiwillig und wird ausschließlich auf Antrag beider Ehepartner durchgeführt.
Um den Faktor zu errechnen, addiert das Finanzamt zunächst die Lohnsteuer, die bei beiden Ehepartnern in der Steuerklasse IV monatlich abgezogen wird. Diese Summe, das Ergebnis X, wird einem Ergebnis Y gegenüber gestellt. Das Finanzamt errechnet also auf der Basis einer angenommenen Einkommenssteuererklärung und unter Berücksichtigung des Splittingverfahrens, wie viel das Paar letztendlich tatsächlich an das Finanzamt abgeben muss. Das Verhältnis der beiden Ergebnisse (X : Y) ergibt den Faktor. Dieser Faktor wird dann auf beiden Lohnsteuerkarten eingetragen, das heißt, beide Ehepartner werden in Zukunft in der Steuerklasse IV veranlagt. Mit dem angegeben Faktor wird dann die Lohnsteuer multipliziert.
Hört sich schwieriger an, als es ist. Der Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums erleichtert Euch die Arbeit, wenn Ihr Eure Lohnsteuerlast je nach Steuerklasse vergleichen wollt.
Ganz wesentlich hängt die Wahl des Faktorverfahrens von der familiären Situation ab. Ist man beispielsweise auf möglichst viel Nettoeinkommen angewiesen, wie das beispielsweise beim Bezug von Elterngeld der Fall ist, lohnt sich das Faktorverfahren. Möchte hingegen der besser Verdienende in einer Ehe eine Sozialleistung in Anspruch nehmen, empfiehlt es sich, in der Steuerklasse III zu bleiben.
Tipp: Da für das Arbeitsamt jeweils die Steuerklasse entscheidet ist, die zu Beginn des Jahres auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, sollte ein Ehepaar bei drohender Arbeitslosigkeit die Steuerklasse vor dem 1. Januar eines Jahres wechseln, um auf diese Weise höhere Lohnersatzleistungen beziehen zu können (siehe hierzu auch einen ausführlichen Artikel der Stiftung Warentest zum Thema Faktorverfahren, den Ihr Euch komplett und kostenlos als PDF downloaden könnt).
Den Antrag könnt Ihr formlos beim Finanzamt stellen. Alle wichtigen Infos zum Faktorverfahren sowie einen Online-Rechner zum Faktorverfahren findet Ihr auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums zum kostenlosen Download als PDF-Datei.
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