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Donnerstag, 23. Mai 2013
Höheres Netto-Einkommen und "Extra-Weihnachtsgeld" 
Wenn Ihr den bereits eingetragenen Freibetrag ändern wollt, weil sich dieser beispielsweise erhöht hat, müsst Ihr einen neuen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2011 stellen. Falls Ihr 2010 keinen Freibetrag auf Eurer Lohnsteuerkarte habt eintragen lassen, könnt Ihr Euch auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf einer Ersatzbescheinigung 2011 vom Finanzamt auch erstmals und ausschließlich für 2011 einen Freibetrag eintragen lassen. So müsst Ihr nämlich ab Januar 2011 weniger an den Fikus abführen und Euch die Steuern nicht mühsam am Jahresende über die Steuererklärung zurückholen.
Wer ganz clever sein will, der stellt sogar noch in diesem Jahr den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, denn wenn Ihr noch bis zum 30. November 2010 die angefallenen Aufwendungen auf der Lohnsteuerkarte für 2010 eintragen lasst und diese beim Arbeitgeber für die Dezember-Gehaltsabrechnung vorlegt, bekommt Ihr eine Art "Extra-Weihnachtsgeld" vom Staat. Auf diesem Weg fließt nämlich die erstattete Steuer schon im Dezember 2010 in Euren Geldbeutel, die sonst erst im Frühjahr/Sommer 2011 über die Steuererklärung vom Finanzamt gezahlt worden wäre.
Voraussetzung für einen solchen Antrag beim Finanzamt ist, dass Eure Aufwendungen für 2010 (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nach Abzug der Pauschalbeträge) mindestens 600 Euro betragen und glaubhaft belegt werden können. Antragsberechtigt sind folgende Kosten:
Zu den Werbungskosten aus nicht selbständiger Arbeit gehören Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Weiterbildungskosten und Fahrtkosten. Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehepartner, Schuldgeld und die gezahlte Kirchensteuer gelten als Sonderausgaben. Der Pauschalbetrag für Werbungskosten beträgt 920 Euro, bei Sonderausgaben 72 Euro.
Übersteigen die Kosten eines Kredits für eine von Euch zum Teil vermietete Immobilie, dann sind diese ebenfalls steuerlich absetzbar. Dabei darf der Kredit höher sein als für den vermieteten Teil nötig, vorausgesetzt Ihr als Eigentümer verwendet den Kredit überwiegend für den vermieteten Teil. Wenn drei Viertel des Kredits auf den vermieteten Teil entfallen, dürft Ihr auch drei Viertel der Kreditzinsen als Werbungskosten absetzen.
Solltet Ihr in Eurem Haushalt Handwerker, Haushaltshilfen oder Babysitter beschäftigen, könnt Ihr Euch auf jeden Fall einen Freibetrag auf Eurer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, um den monatlichen Steuerabzug zu senken. Bei diesen so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen spielt die Grenze von 600 Euro keine Rolle.
Ändern sich etwa durch Heirat oder die Gründung von Lebensgemeinschaften Eure Steuerklassen, so sollte dies ebenfalls auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sein. Außerdem sollten Ihr, wenn Ihr stolze Eltern geworden seid, so schnell wie möglich bei der Stadt oder Gemeinde eine entsprechende Änderung auf Eurer Lohnsteuerkarte vornehmen lassen.
Ab 2010 könnt Ihr, wenn Ihr verheiratet seid, neben der bisher empfohlenen Steuerklasse-Kombination III/V auch die Kombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen. Da die Kombination III/V bei dem in der Steuerklasse V eingestuften, geringer verdienenden Ehepartner meist nur mit Frust quittiert werden kann, weil am Monatsende vom Gehalt fast nichts mehr bleibt, der Partner in Klasse III hingegen profitiert, bietet sich die Kombination IV-Faktor/IV-Faktor besonders an. Denn mit dieser Kombination IV-Faktor/IV-Faktor genießen beide Steuerentlastungen wie Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag und Vorsorgepauschale.
Auch wenn einer von Euch im nächsten Jahr arbeitslos werden sollte, lohnt es sich, die Steuerklassen-Kombination zu prüfen und einen Steuerklassenwechsel in Erwägung zu ziehen.
Ob sich das Faktorverfahren für Euch lohnt, das zeigt Euch der interaktive Abgabenrechner des Bundesministerium für Finanzen. Hier könnt Ihr zudem die Lohnsteuer 2010 berechnen.
Detaillierte Infos rund um das Thema Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte bzw. auf der Ersatzbescheinigung 2011 bietet Euch die alljährliche Broschüre "Lohnsteuer – Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler", die für 2011 auf der Webseite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen zum kostenlosen Download bereitsteht.
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