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Montag, 13. Februar 2012
Arbeitszimmer wieder leichter absetzen und Steuern sparen 
Bereits seit 2007 konnte das häusliche Arbeitszimmer nur noch von der Steuer abgesetzt werden, wenn es als der zentrale Ort zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit galt. Das ist aber beispielsweise bei Lehrern nicht gegeben, sodass Ihr Schreibtisch daheim schlichtweg zur reinen Privatsache erklärt wurde.
Laut Jahressteuergesetz 2010 genügt es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bescheinigt, dass kein alternativer Arbeitsplatz innerbetrieblich genutzt werden kann. Steht allerdings ein Arbeitsplatz innerhalb des Betriebs bereit, hat das Arbeitszimmer zu Hause laut Urteil in der Regel keine Chance, dem prüfenden Blicken des Finanzamtes standzuhalten, und zwar auch dann nicht, wenn hauptsächlich am privaten Schreibstich gearbeitet wird.
Allerdings haben nur die Steuerzahler eine Nachzahlung zu erwarten, die in den vergangenen drei Jahren auch weiterhin ihr heimisches Arbeitszimmer in der Steuererklärung erwähnt haben. Da die Finanzämter wegen des in Karlsruhe anhängigen Verfahrens von sich aus die Bescheide in puncto Arbeitszimmer für vorläufig erklärt haben, müsst Ihr nichts weiter tun als abwarten. Ihr erhaltet automatisch die zu viel gezahlten Steuern zurückerstattet, und zwar in jedem Fall rückwirkend bis zum 1. Januar 2007. All diejenigen, die dem alten Gesetz nichts entgegengesetzt und kein Arbeitszimmer in ihrer Steuererklärung angegeben haben, gehen leer aus. Bis zu 1.250 Euro Steuern könnt Ihr mit Eurem Arbeitszimmer sparen.
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