Geizkragen.de - Das Magazin
Samstag, 25. Mai 2013
Ombudsmann: Neutrale Streitschlichter verhelfen Euch gratis zum Recht 
Ombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch hilft bei Problemen mit Versicherungen
Die Deutschen sind ohne Frage ein sehr auf Sicherheit bedachtes Völkchen. Es gibt kaum ein in Erwägung zu ziehendes Missgeschick gegen das man sich nicht bei einem der großen Versicherungskonzerne schützen lassen könnte. Nicht selten gibt es jedoch genau dann Probleme, wenn der Versicherungsfall tatsächlich eintritt. Da werden von der Versicherung unverständliche Paragrafen zitiert, weshalb Euch der Anspruch aus dem einen oder anderen Grund nicht zustehe und auch sonst allerlei juristische Verrenkungen unternommen, um der drohenden Zahlung zu entgehen.
Geizkrägen, die sich an diesem Punkt nicht trauen, gegen die mächtigen Versicherungskonzerne einen teuren Rechtsstreit zu führen, können ihren Anspruch ohne finanzielles Risiko überprüfen zu lassen. Bereits seit 2001 können sich Versicherte kostenlos an einen neutralen Schlichter, den sogenannten Ombudsmann, wenden. Hier seid Ihr mit Eurem Problem auf jeden Fall in guten und vor allem qualifizierten Händen, denn kein Geringerer als Professor Dr. Günter Hirsch, der bis 2008 Präsident des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe war, dem höchsten deutschen Zivil- und Strafgericht, spricht das schiedrichterliche Machtwort.
Euer Vorteil: Der Schiedsspruch von Herrn Hirsch ist für die teilnehmenden Versicherungsunternehmen verbindlich, nicht aber für Euch als Kunden. Euch steht es frei, die Entscheidung zu akzeptieren oder bei einem für Euch negativen Schiedsspruch doch noch vor Gericht zu ziehen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Herrn Hirsch ist aber auf jeden Fall eine erfolglose Beschwerde bei Eurer Versicherung.
Kleine Einschränkung: Bei Streitigkeiten mit der privaten Krankenversicherung kann Herr Hirsch nicht eingreifen. Die privaten Krankenversicherer sind dem Versicherungsombudsmann e.V. nicht beigetreten, da sie einen eigenen PKV-Ombudsmann eingerichtet haben.
Kritische Entscheidungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Sind außergerichtliche Streitigkeiten zwischen Euch und der privaten Kranken- und Pflegeversicherung entbrannt, ist der PKV-Ombudsmann der richtige Ansprechpartner. Nach kurzer schriftlicher Darstellung des Sachverhalts durch Euch und Stellungnahme der Versicherung entscheidet der Ombudsmann mit einer allerdings für beide Seiten unverbindlichen schriftlichen Empfehlung. Hier gehts zur Webseite.
Streitschlichtung bei Unstimmigkeiten mit privaten Banken
Eure Privatbank hat unberechtigte Gebühren eingezogen oder bietet in Euren Augen anderweitig Grund zur Beschwerde? Für diese Fälle gibt es die außergerichtliche Schlichtungsstelle der privaten Banken, in denen mehrere unabhängige Bankenombudsmänner (unter ihnen auch Dr. Gerhart Kreft, ehemals Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof), tagtäglich damit beschäftigt sind, nach bestem Wissen und Gewissen den Reklamationen der Verbrauchern nachzugehen und Differenzen möglichst schnell und unbürokratisch zu bereinigen. Laut eigenen Angeben wurde in der Hälfte aller an die Ombudsmänner herangetragenen Fälle im Sinne der Verbraucher geurteilt, bei einem Wert bis zu 5000 Euro ist der Schiedsspruch bindend für die Bank, ansonsten hat er nur die Wirkung einer Empfehlung.Bei Streitigkeiten mit Sparkassen, Landesbanken sowie Volks- und Raiffeisenbanken müssen die Ombudsmänner der privaten Banken allerdings passen, für diese wurden eigene Schiedsstellen eingerichtet. Hier gehts zur Webseite.
Eine Liste aller angeschlossenen Privatbanken gibts zum kostenlosen Download im PDF-Format.
Streitigkeiten gegen öffentliche Banken
Auch für den Fall der Unstimmigkeit zwischen öffentlicher Bank und Kunde steht mit Klaus Wangard, ehemaliger Vorsitzender Richter am OLG Hamm, ein unabhängiger Schlichter bereit.
Beschwerde über genossenschaftliche Banken, wie die Volks- und Raiffeisenbank
Das Verfahren gilt für alle Privat- und Firmenkunden, auch Nichtkunden können sich beim Ombudsmann beschweren, wenn ihnen eine der teilnehmenden Banken kein Girokonto auf Guthabenbasis einrichten will. Der schriftliche Schlichtungsvorschlag ist weder für den Kunden noch für die Bank bindend.
Streitschlichter hilft bei Ärger mit Internetshops
Der Internethandel boomt und mit ihm die Streitigkeiten zwischen Käufern und Shopbetreibern. Habt Ihr auch Probleme beim Shoppen im Internet, könnt Ihr Euch ab sofort kostenlos an den Ombudsmann, eine neutrale und unabhängige Schlichtungsstelle für Streitfälle beim Internet-Shopping wenden. Ombudsmann.de wurde von der Verbraucherinitiative e.V. ins Leben gerufen und wird finanziell von der Europäischen Kommission und dem Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unterstützt.
Probleme mit der privaten Bausparkasse
Der Bundesverband der privaten Bausparkassen hat eine Ombudsfrau für alle Streitigkeiten zwischen den privaten Bausparkassen und ihren Kunden bestellt. Die Ombudsleute der privaten Bausparkassen sind ehemalige Richter am Bundesgerichtshof. Jeder Bausparer, der Probleme mit seiner privaten Bausparkasse hat, kann sich an die Ombudsfrau wenden.
Eine umfangreiche Liste aller Schlichtungsstellen samt Anschrift und Internetadresse könnt Ihr beim Bundesverband deutscher Banken einsehen.
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