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Dienstag, 29. Mai 2012

Medizin: Bundesministerium veröffentlicht Liste aller jetzt zuzahlungsfreier Medikamente

Freitag, 13.07.2007 Cleveren Kassenpatienten könnte der Gang zur Apotheke seit einigen Tagen ein wenig leichter fallen. Seit dem 1. Juli gilt das sogenannte "Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz" , welches möglich macht, dass aufmerksame Verbraucher sich zukünftig in vielen Fällen die Zuzahlung zu Medikamenten sparen können.

Verschreibt der Arzt nämlich ein preislich günstiges Medikament, das laut Gesetz um mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, den die Kassen für das Medikament übernehmen", fällt die für den Verbraucher belastende Zuzahlung für dieses Präparat zur Belohnung komplett weg. Schon jetzt sind tausend Medikamente über dieses Hintertürchen zuzahlungsbefreit, also gratis für den Erkrankten zu haben.

Bereits beim Arzt sollten Patienten ausdrücklich danach fragen, ob ihr Leiden auch mit einem der günstigen zuzahlungsbefreiten Medikamente - die deshalb in ihrer Wirksamkeit nicht schlechter sind als vergleichbare Medikamente - behandelt werden kann. Ärzte und Apotheker haben direkten Zugriff auf ein Verzeichnis dieser Präparate.



Für alle anderen Medikamente gilt nach wie vor die Regelung, dass Patienten zehn Prozent des Verkaufspreises selbst tragen müssen, allerdings dürfen nur höchstens zehn und mindestens fünf Euro verlangt werden. Klar, dass die Zuzahlung auch niemals über dem eigentlichen Verkaufspreis des Medikaments liegen darf.

Eine jeweils vierzehntägig aktualisisierte Übersicht aller nun zuzahlungsfreier Medikamente findet Ihr auf der Internet-Seite die-gesundheitsreform.de des Bundesministeriums für Gesundheit.

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