Geizkragen.de - Das Magazin
Dienstag, 29. Mai 2012
Arbeitslosengeld II auch für bedürftige Selbstständige
Dies dürfte besonders Gewerbetreibende interessieren, denn: Ihr müsst vor dem Antrag auf ALG II nicht Euer Gewerbe abmelden!
Allerdings werden die Überschüsse aus Eurer selbstständigen Tätigkeit auf das ALG II angerechnet. Von Euren Einnahmen könnt Ihr jedoch einen Freibetrag für Eure Erwerbstätigkeit (je nach Einkünften bis zu 250 Euro monatlich) sowie Eure Betriebsausgaben abziehen.
Grundsätzlich werden Euch als Selbstständige pauschal 20 Prozent der Betriebseinnahmen als notwendige Kosten anerkannt. Wenn Ihr insgesamt höhere Kosten habt, könnt Ihr diese geltend machen. Diese Kosten müsst Ihr allerdings im Einzelnen belegen.
Weitere Infos findet Ihr im "Kompendium SGB II - Aktive Arbeitsmarktpolitik nach dem SGB II" auf der Webseite Sozialpolizik aktuell. Das 75 Seiten umfassende Kompendium könnt Ihr Euch kostenlos im PDF-Format downloaden.
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