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Dienstag, 29. Mai 2012

Arbeitslosengeld II auch für bedürftige Selbstständige

Dienstag, 08.05.2007 Was nicht alle wissen: Arbeitslosengeld II gibt es auch für Selbstständige, Freiberufler und gering verdienende Beschäftigte, wenn Euer Einkommen nicht zur Deckung Eures gesetzlich zugebilligten Mindestbedarfs ausreicht. Ihr bekommt dann "aufstockendes Arbeitslosengeld II".

Dies dürfte besonders Gewerbetreibende interessieren, denn: Ihr müsst vor dem Antrag auf ALG II nicht Euer Gewerbe abmelden!
Allerdings werden die Überschüsse aus Eurer selbstständigen Tätigkeit auf das ALG II angerechnet. Von Euren Einnahmen könnt Ihr jedoch einen Freibetrag für Eure Erwerbstätigkeit (je nach Einkünften bis zu 250 Euro monatlich) sowie Eure Betriebsausgaben abziehen.



Grundsätzlich werden Euch als Selbstständige pauschal 20 Prozent der Betriebseinnahmen als notwendige Kosten anerkannt. Wenn Ihr insgesamt höhere Kosten habt, könnt Ihr diese geltend machen. Diese Kosten müsst Ihr allerdings im Einzelnen belegen.

Weitere Infos findet Ihr im "Kompendium SGB II - Aktive Arbeitsmarktpolitik nach dem SGB II" auf der Webseite Sozialpolizik aktuell. Das 75 Seiten umfassende Kompendium könnt Ihr Euch kostenlos im PDF-Format downloaden.

Das Angebot ist leider beendet.


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