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Geizkragen.de - Das Magazin

Dienstag, 29. Mai 2012

Urteil: Millionen Sparer um Zinsen betrogen

Montag, 19.03.2007 Als wenn sie nicht schon genug Geld ansammeln würden – die Rede ist von den Banken und Sparkassen, die in der Vergangenheit aus Sicht der Verbraucherschützer zu wenig Zinsen an ihre Kunden ausgezahlt haben. Nun ruft die Verbraucherzentrale NRW unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: XI ZR 140/03) alle Betroffenen dazu auf, die fehlenden Beträge von ihren Instituten zurückzufordern.

Das Urteil, auf dass sich die Verbraucherschützer dabei beziehen, besagt, dass Geldinstitute sowohl sinkende als auch steigende Marktzinsen in Hochzinsphasen an ihre Kunden weitergeben müssen. Zinssteigerungen sollen jedoch von einigen Banken nicht weitergegeben worden sein. Betroffen sind vor allem die Kunden, bei deren Sparverträgen ein variabler Grundzins und feste Prämien vereinbart wurden.



Laut Verbraucherzentrale könnt Ihr jetzt mögliche Zusatzzinsen einfordern. Wie, das erklärt Euch ein Info-Paket der Verbraucherzentrale NRW, dass Ihr Euch für 1,20 Euro auf den Internetseiten der Verbraucherschützer als PDF-Datei herunterladen könnt.

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