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Dienstag, 29. Mai 2012
Steuertipp: Freibeträge bis zum 30. November 2009 eintragen lassen 
Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die Summe der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen insgesamt über der Grenze von 600 Euro liegt. Von den Werbungskosten wird dabei nur der Teil angerechnet, der den "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" von 920 Euro übersteigt sowie den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro bei Alleinstehenden bzw. 72 Euro bei Verheirateten.
Vordrucke des nötigen "Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2009/2010" erhaltet Ihr im "Formular-Management-System" des Bundesfinanzministeriums oder beim Finanzamt und "Formulare von A- Z" und dann im Ordner "Lohnsteuer".
Aufgepasst: Für das laufende Jahr sind eine Änderung der Steuerklasse sowie der Eintrag von Freibeträgen nur noch bis zum 30. November 2008 möglich. Wenn Ihr die Unterlagen vom Fiskus zurück bekommt, müsst Ihr diese nur noch an Euren Arbeitgeber weiterleiten, der Euch dann jeden Monat netto entsprechend mehr überweisen kann.
Der Artikel ist nicht mehr aktuell.
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