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Dienstag, 29. Mai 2012
Kontopfändung: Wie schütze ich mein Weihnachtsgeld? 
Damit aber das zusätzliche Geld auch wirklich auf Eurem Konto bleibt, müsst Ihr bis spätestens 14 Tage nach dem üblichen Auszahlungstermin von Gehalt und Weihnachtsgeld beim örtlichen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Kontopfändungsschutz stellen. Falls Ihr nicht rechtzeitig einen solchen Antrag stellt, geht das Geld automatisch an die Gläubiger und kann nicht mehr zurückgefordert werden.
Wenn Ihr tatsächlich von einer Lohn- oder Gehaltspfändung heimgesucht werden solltet, so könnt Ihr Euren Arbeitgeber auf die Höhe der pfändungsfreien Summe aufmerksam machen. Weitere Tipps und Infos zu Pfändungen findet Ihr auf der Webseite der Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart.
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