Startseite   Der Preisvergleich   Die Gemeinde   Das Magazin  

Geizkragen.de - Das Magazin

Sonntag, 19. Mai 2013

Dieser Beitrag ist abgelaufen!

Dieser Beitrag ist am 31.05.12 abgelaufen. Das Angebot könnte also evtl. nicht mehr verfügbar sein.


RubbeldieKatz-Gewinnspiel- OK! verlost ein Wochenende für zwei Personen im Lifestyle-Resort „StrandGut“ (3 Sterne Superior)

Gewinnspiel-Zusatzinformation
Thema: ---
Häufigkeit: mehrmalige Teilnahme möglich
Länder: Deutschland,Schweiz,Österreich
Spielzeit: 1 bis 5 Minuten
Sprache: Deutsch
Spieltyp: Memospiel
Sprache: Deutsch
Spielbeginn: Dienstag, 29.05.2012
Spielende: Donnerstag, 31.05.2012
Wert Hauptgewinn: 1000 €
Hauptgewinn: Wellness-Wochenende für 2 Personen
Dienstag, 29.05.2012 Zum DVD-Start von "RubbeldieKatz" verlost OK! ein Wellness-Wochenende für zwei Personen im Lifestyle-Resort “StrandGut“. Jetzt mitmachen und gewinnen!

Tausende Fans waren begeistert von dem Kinohit des letzten Jahres “RubbeldieKatz“. Jetzt erschien der Kassenschlager auf DVD.

Ein Teil der Komödie „Rubbeldiekatz“, in dem sich der erfolglose Theaterschauspieler Alexander (Matthias Schweighöfer) in „Alexandra“ verwandelt, um so in Hollywood Karriere zu machen, spielt in St. Peter-Ording an der Nordsee.

Und genau dorthin möchten wir Sie schicken: OK! verlost ein Wochenende für zwei Personen im Lifestyle-Resort „StrandGut“ (3 Sterne Superior). Genießen Sie den Blick auf Meer, Dünen, Salz­wiesen und Sandstrand und die direkte Anbindung an die 6500 Qua­dratmeter große Dünentherme mit Schwimmbad, Sauna-Landschaft, Wellness- und Beauty-Bereich. Weitere Informationen unter www.strandgut-resort.de

Wie Sie gewinnen können?



Spielen Sie einfach das OK!-Aufdeckspiel und tragen Sie anschließend Ihre Daten in das Gewinnspielformular ein.

Teilnahmeschluss: 31. Mai 2012

Teilnahmebedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind nur Personen ab 18 Jahren, unter denen der Gewinn einmalig verlost wird. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes ist nicht möglich. Die Daten aller Teilnehmer werden ausschließlich für die Gewinnermittlung genutzt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Hinterlasse einen Kommentar




Login  Veröffentliche Deine Artikel im Magazin!

Finde uns auf Facebook