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Montag, 20. Mai 2013

Urteil: Falschparker müssen auch bei Abschleppwagen-Leerfahrt zahlen

Urteil: Falschparker müssen auch bei Abschleppwagen-Leerfahrt zahlen
Dienstag, 17.02.2009 Parkplatz in der City? - Mangelware! Jetzt bloß nicht im absoluten Halteverbot parken, denn das kann richtig teuer werden. Hat die Polizei den Abschleppwagen bereits bestellt, hilft kein Betteln und kein Flehen. Selbst wenn Ihr Euer Auto noch rechtzeitig wegfahrt, bevor der Abschlepper eingetroffen ist, müsst Ihr in vollem Umfang für die Abschleppwagen-Leerfahrt zahlen, wenn die Polizei den bereits erteilten Abschleppauftrag nicht mehr stornieren konnte. So das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden Württemberg vom Montag. Denn alle Kosten, die durch polizeiwidriges Verhalten hervorgerufen worden sind, also auch die Kosten der Leerfahrt des Abschleppunternehmens, seien vom Falschparker zu tragen. (Az.: 1 S 1531/01)



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