Geizkragen.de - Das Magazin
Dienstag, 29. Mai 2012
Kostenlos Recht bekommen: Kfz-Schieds- und Schlichtungsstellen 
Echt ärgerlich - als ich vor einigen Wochen ausgeruht aus dem Urlaub kam und mein Auto starten wollte, tat sich erst mal gar nix.Eigentlich hatte ich gar keine Lust, mich länger mit dem Thema zu beschäftigen, aber wie sollte ich dann in den nächsten Tagen zur Arbeit kommen? Also, ab in die Werkstatt mit dem widerspenstigen Teil und hoffen, dass die Reparatur nicht allzu sehr ins Geld gehen möge.
Umso erfreuter war ich, als ich hörte, dass es sich nur um eine Kleinigkeit handele, die mich nicht mehr als 50 Euro kosten sollte. Als ich dann mein Auto am nächsten Tag frohen Mutes abholen wollte, kam das böse Erwachen: 200 Euro sollte ich auf den Tisch legen. Kopfschüttelnd erklärte mir der Cheffe, dass meine Bremsbelege völlig durch gewesen seien und dass man sich deshalb kurzerhand entschlossen habe, diese gleich mit auszutauschen.
Da ich ein gutmütiger Mensch bin, habe ich es gar nicht erst auf einen Streit ankommen lassen, was sollte das auch schon bringen? Noch höhere Kosten, die an einen Anwalt hätten gezahlt werden müssen - das musste nicht sein. Doch als ich dann abends bei meinen Streifzügen durchs Netz nach ähnlichen Fällen suchte, stieß ich auf die Internetseite "Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe" und die belehrte mich eines besseren.
Für solche Fälle gibt es nämlich die sogenannten Schieds- und Schlichtungsstellen im Deutschen Kfz-Gewerbe. Hier können Streitigkeiten zwischen Werkstatt und Kunde ohne gerichtliche Auseinandersetzung beigelegt werden und sind für Privatpersonen kostenlos. Voraussetzung ist allerdings, dass der beschuldigte Händler als Meisterbetrieb Mitglied einer Kfz-Innung ist.
Um die Hilfe der Schiedsstelle in Anspruch zu nehmen, müsst Ihr zunächst einen schriftlichen Antrag stellen. Wichtig für die Antragstellung sind bestimmte Daten: die Namen der Beteiligten, Fahrzeugtyp und Baujahr sowie eine kurze Schilderung des Sachverhalts. Wichtig ist auch, dass Ihr als Antragsteller kurz formuliert, wie der Streit aus Eurer Sicht geschlichtet werden könnte.
Der Antrag wird dann in der Schiedsstelle von einem Sachverständigen geprüft. In der Regel wird versucht zu schlichten, d.h. den Konflikt einvernehmlich mit allen Beteiligten zu lösen. Unter Umständen muss die sogenannte Schiedskommission ran - ein fünfköpfiges Gremium, das über den Sachverhalt berät. In diesem Gremium sitzen drei Sachverständige, ein Innungsvertreter und ein Richter. Manchmal werden auch die beteiligten Parteien geladen.
Während der betroffene Autohändler an die Entscheidung der Schiedsstelle gebunden ist, könnt Ihr als Kunde Euch auch gegen die getroffene Vereinbarung entscheiden. Damit steht Euch immer noch der Rechtsweg offen. In den meisten Fällen gelingt allerdings der Vergleich.
Die häufigsten vorgebrachten Streitpunkte sind zu hohe Rechnungen oder unsachgemäße sowie nicht in Auftrag gegebene Arbeiten. Doch in 90 Prozent aller Fälle werden Streitigkeiten geschlichtet, ohne dass die Schiedskommission zum Einsatz kommt.
Bundesweit gibt es insgesamt 150 Kfz-Schiedsstellen. Eine Liste findet Ihr auf der Webseite des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.
Abschließend noch ein Tipp vom Geizkragen: Wenn Ihr als Kunde Streitigkeiten mit Eurer Werkstatt vermeiden wollt, dann solltet Ihr Euch bereits im Vorfeld genau über die anstehenden Reparaturarbeiten informieren, Preise vergleichen sowie Kostenvoranschläge einholen. So spart Ihr Euch nicht nur unnötigen Ärger, sondern im Zweifel auch Geld.
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