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Mittwoch, 19. Juni 2013
Fahrgastrechte - Verspätete Züge, überbuchte Flüge und andere Pannen 
Künftig wird es leichter sein, sich bereits unterwegs über die Fahrgastrechte bei verspäteten oder gar ausfallenden Zügen und Flügen zu informieren. Pünktlich zur Urlaubszeit hat das Verbraucherschutzministerium eine kompakte Informationskarte mit den wichtigsten Flug- und Fahrgastrechten in Scheckkartenformat veröffentlicht, die Ihr Euch ab sofort auf der Internetseite des Ministeriums kostenlos downloaden und ausdrucken könnt.
Die sogenannte Reise-Check-Karte passt in jedes Portemonnaie und gibt wertvolle Tipps für Bahn- und Flugreisende. So könnt Ihr im Falle einer Fahrgastrechteverletzung bereits vom Bahnhof oder Flughafen aus reagieren, um Eure Rechte geltend zu machen.
Für den Flug- und Bahnverkehr gelten bei Verspätungen und Annullierungen unterschiedliche Regelungen, auch wenn Ihr als betroffener Reisender Eure Ansprüche, unabhängig von Bahnfahrt oder Flugreise, zuallererst an das Verkehrsunternehmen richten müsst. Nachdem das entsprechende Unternehmen Eure Ansprüche geprüft hat, wird Euch ein Bescheid zugeschickt. Sollte sich dieser nicht mit Eurer Sicht des Sachverhalts decken, habt Ihr die Möglichkeit, Eure Beschwerde an die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (soep)" zu richten. Dabei handelt es sich um eine unabhängig agierende Einrichtung von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs in Deutschland, die sich darum bemüht, im Rahmen von Beförderungsverträgen auftretende Streitigkeiten zu schlichten.
Für Busfahrgäste und Schiffspassagiere werden zukünftig die gleichen Rechte gelten wie für den Flug- und Bahnverkehr. Bisher sind die Verhandlungen allerdings noch nicht abgeschlossen. So stehen Euch beispielsweise als Fluggast kostenlose Mahlzeiten und Getränke zu, solltet Ihr länger als zwei Stunden auf Euren Flieger warten müssen. Wenn Euer Flug sich um mehr als fünf Stunden verspätet oder gar ganz ausfallen sollte, könnt Ihr Euch sogar die kompletten Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen zurück erstatten lassen, einen Rückflug zum Abflugort wählen oder aber kostenlos ein anderes Verkehrsmittels zu Eurem Ziel nehmen. Sollte Euer Flieger erst am folgenden Tag in die Luft gehen, habt Ihr auch Anrecht auf ein Hotelzimmer.
Wenn Ihr mit der Bahn reist, habt Ihr ebenso wie Flugpassagiere einen Anspruch darauf, vor, während und nach der Reise eingehend über die preiswertesten und kürzesten Fahrzeiten sowie über Anschlusszüge und die Zugänglichkeit der Waggons und Bahnhöfe unterrichtet zu werden. Sollte sich Euer Zug ein bis zwei Stunden verspäten, erhaltet Ihr 25 Prozent des Fahrpreises zurück, darüber hinaus gibts sogar 50 Prozent. Für beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck erhaltet Ihr bei Flügen bis zu 1.220 Euro erstattet, bei Fahrten mit der Bahn sind es sogar bis zu 1.300 Euro.
Die 12 wichtigsten EU-Empfehlungen für Fahrgäste findet Ihr in Deutsch sowie teilweise in Englisch oder Italienisch auch auf der Webseite der Europäischen Kommission.
1 Kommentare zum Artikel "Fahrgastrechte - Verspätete Züge, überbuchte Flüge und andere Pannen"
Kommentar von:
nathtaya l.
1. Februar 2013 um 12:12
Flugverspaetung www.skymediator.com, um Ihre Recht auf Entschaedigung bekommen. Sie haben das Recht von bis zu 600 Euro zu haben, wenn Ihrem Flug ab drei Stunden Verspaetung
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