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Dienstag, 29. Mai 2012

Europäischer Gerichtshof: Verbraucher kaufen auch weiterhin auf Butterfahrten steuerfrei ein

Europäischer Gerichtshof: Verbraucher kaufen auch weiterhin auf Butterfahrten steuerfrei ein
Donnerstag, 22.09.2005 Dieses Artikel steht leider nicht mehr zur Verfügung.

Volle Fahrt voraus den Butterfahrten. Wie das Handelsblatt aktuelle berichtet, hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil im Sinne der Verbraucher gefällt. Laut dem Urteil dürfen Butterfahrten ins EU-Ausland auch weiterhin zum steuerfreien Einkauf genutzt werden. Das Gericht ist der Meinung, dass dabei auch ein "pro-forma-Stopp" im Ausland reicht. Auch bei diesen Fahrten mit nur symbolischem Stop gilt also die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die besagt, dass nicht besteuert werden darf, was während eines Zwischenaufenthalts in Drittstaaten gekauft wird. Das Gericht widersprach somit der strengen Praxis deutscher Finanzämter, die bei solchen Verkaufsfahrten mit "Pro forma" Stopps im Ausland die normale Mehrwertsteuer ansetzen wollten. EuGH, Az.: C 58/04



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