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Geizkragen.de - Das Magazin

Montag, 13. Februar 2012

BGH-Urteil - Erstattung von Deaktivierungsgebühren

BGH-Urteil - Erstattung von Deaktivierungsgebühren
Dienstag, 13.09.2005 Dieses Angebot steht leider nicht mehr zur Verfügung.

Handyverträge können kostspielig sein. Umso ärgerlicher, wenn bei Kündigung auch noch Deaktivierungsgebühren gezahlt werden müssen. So erging es einigen Kunden in den vergangenen Jahren bei Talkline. Für Geizkrägen, denen es auch an den Geldbeutel ging, wurde jedoch gesorgt: der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat mit Erfolg bis vor den Bundesgerichtshof gegen die erhobene Deaktivierungsgebühr gekämpft. Als Betroffene habt Ihr Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten. Ein Musterbrief der Verbraucherzentralen, der Euch das Prozedere erleichtert, steht Euch auf der Webseite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kostenlos zur Verfügung.


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