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Dienstag, 29. Mai 2012

Online-Shops: Neue Preisangabenverordnung für Verkäufe per Internet, Telefon und Fax

Online-Shops: Neue Preisangabenverordnung für Verkäufe per Internet, Telefon und Fax
Donnerstag, 04.05.2006 Gemäß der neuen Preisangabenverordnung sind Online-Shops seit dem 1. Januar 2003 dazu verpflichtet, ihre Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei den angegebenen Preisen um Endpreise handelt. Im Klartext: die Mehrwertsteuer muss bereits im Preis enthalten sein. Außerdem müssen Internet-Shops für jeden deutlich ersichtliche Hinweise auf zusätzliche Liefer- und Versandkosten geben. Diese Kosten lediglich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erwähnen, ist nicht mehr ausreichend. Auch Bestellungen per Telefon oder Fax sind durch diese Vorschriften neu geregelt. Detaillierte Infos zur Neufassung der Preisangabenverordnung findet Ihr auf der Webseite des Bundesinnenministeriums für Wirtschaft und Technologie.


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