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Dienstag, 29. Mai 2012

Zahnersatz - Kostenlose Regelversorgung und Härtefallregelung für Geringverdiener

Zahnersatz - Kostenlose Regelversorgung und Härtefallregelung für Geringverdiener
Freitag, 27.03.2009 Wer wenig Geld hat, den kann so manche Zahnarztrechnung schier in den Wahnsinn treiben. Vor lauter Angst, möglicherweise auf Kosten hängen zu bleiben, die einem dem Hals zuschnüren, übersehen aber viele Einkommensschwache, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen.

Laut der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) steht einem Single mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis maximal 1.008 Euro die Regelversorgung kostenlos zu. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei einem Bruttoeinkommen von höchsten 1.386 Euro, 252 Euro kommen pro weiteres Familienmitglied hinzu.



Um die Regelversorgung kostenlos nutzen zu können, müssen entsprechend Einkommensnachweise, Arbeitslosengeld- oder Rentenbescheide vorgelegt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit, die sogenannte "gleitende Härtefallregelung" in Anspruch zu nehmen, die zusätzliche Zuschüsse mit sich bringen kann. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn Euer Einkommen eine bestimmte Grenze nur wenig überschreitet. Solltet Ihr also über wenig Einkommen verfügen, steht einem Härtefallantrag bei Eurer Krankenkasse nichts im Wege.

Weitere Tipps zum Thema sowie ein kostenloses Beratungstelefon, montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0 800 0 11 77 22, bietet die UPD.

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