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Dienstag, 18. Juni 2013

Verbraucherzentrale NRW: Festbetrags- und Zuzahlungsregeln bei Medikamenten

Verbraucherzentrale NRW: Festbetrags- und Zuzahlungsregeln bei Medikamenten
Donnerstag, 28.02.2008 Seit dem 1. Juli müssen Kassenpatienten bei mehr als 2.000 Arzneimitteln nichts mehr zuzahlen, da die gesetzlichen Krankenkassen für zahlreiche Medikamente die Festbeträge gesenkt haben. Die gesetzliche Zuzahlung entfällt immer dann, wenn eine verordnete Arznei mindestens 30 Prozent billiger ist als der gültige Festbetrag, den die Kassen übernehmen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät deshalb, auf alle Fälle beim Arzt oder Apotheker nach dem jeweils günstigsten Medikament zu fragen und bei Online-Bestellungen auf preiswerte, aber identische Nachahmerpräparate zu achten. Detaillierte Infos zu den neuen Zuzahlungsregelungen gibts auf zwei Seiten, die Ihr bei der VRZ kostenlos herunterladen könnt.



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