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Dienstag, 29. Mai 2012
Krankenkassen dürfen Kosten für nicht rezeptpflichtige Medikamente erstatten 
Seit Beginn des Jahres können auch nicht rezeptpflichtige Medikamente erstattet werden. Als gesetzlich Versicherte könnt Ihr Euch bei Eurer Krankenkasse informieren, ob diese die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel erstattet. Allerdings dürfen nur die Medikamente zurückerstattet werden, die laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nicht von der Neuregelung ausgenommen sind. Ausgeschlossen sind beispielsweise Lifestyle Produkte wie Haarwuchsmittel.
Erstattet werden können dagegen Homöopathische Arzneimittel, Phytopharmaka und anthroposophische Medikamente sowie rezeptfreie Arzneien für Kinder bis zu 12 Jahren und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr
Um Euch Euer Geld für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel zurückholen zu können, müsst Ihr Euch bei Eurem nächsten Arztbesuch ein grünes Rezept oder ein Privatrezept von Eurem behandelnden Arzt ausstellen lassen und dieses nach dem Kauf des Medikaments zusammen mit dem Kassenbon in der Geschäftsstelle Eurer Krankenkasse vorlegen. Die Kasse erstattet dann gegebenenfalls komplett oder auch teilweise die Kosten.
Da die Krankenkassen nicht verpflichtet sind, diesen zusätzlichen Service anzubieten, erfragt Ihr am besten vorher bei Eurer Kasse, ob und nach welchem Modell diese die Kosten für nicht rezeptpflichtige Medikamente zurückerstattet.
Da das Gesetz noch ganz neu ist, sind bisher nur wenige Kassen mit von der Partie, darunter beispielsweise die Hanseatische Ersatzkasse und die Techniker Krankenkasse. Letztere erstattet sogar 100 Prozent der Kosten für homöopathische und anthroposophische Medikamente sowie für Präparate aus der Phytotherapie. Dabei dürfen die Arzneikosten allerdings höchstens 100 Euro pro Jahr und Versicherten betragen.
Sollte Eure Krankenkasse diesen Service nicht bieten, könnt Ihr trotzdem sparen, indem Ihr die grünen beziehungsweise die Privatrezepte, die Ihr Euch von Eurem Arzt ausstellen lasst, sammelt und gemeinsam mit den Kassenzetteln Eurer nächsten Steuererklärung beilegt und als "außergewöhnliche Belastung" geltend macht.
Falls Ihr Euch auch schon im letzten Jahr (2011) rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke geholt habt, könnt Ihr diese in Eurer Steuererklärung ebenfalls geltend machen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Wenn Ihr keine Kassenbelege gesammelt habt, könnt Ihr in Eurer Stammapotheke nachfragen, ob Euch diese eine Bescheinigung über sämtliche Ausgaben für Medikamente im Jahr 2011 ausstellen kann, die Eure Krankenkasse nicht erstattet hat.
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