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Dienstag, 19. März 2024

Schnelle und sichere Entschädigungszahlungen für annullierte Flüge

Mittwoch, 05.10.2016 Flug-Erstattung.de bietet allen Fluggästen, deren Flüge abgesagt wurden, seine Hilfe an. Auch wenn der Flug aufgrund erheblicher Verspätungen aufgegeben werden musste, ist das Team aus Aachen der geeignete Ansprechpartner. Wer sich nicht gut mit der Rechtslage auskennt oder keine Zeit für Streitereien mit der Fluggesellschaft hat, kann den Service dieser Plattform in Anspruch nehmen. Häufig kann es sehr schwierig sein, entsprechende Entschädigungsleistungen zu erhalten, auch wenn sie Euch nach der EU-Fluggastrechteordnung eigentlich zustehen.

So funktioniert der Entschädigungsprozess

Flug-Erstattung.de kauft Euren Anspruch auf Entschädigung auf. Dadurch müsst Ihr Euch um nichts mehr kümmern und bekommt die Erstattung bequem auf Euer Konto überwiesen. Flug-Erstattung.de beruft sich dabei auf die rechtlichen Grundlagen der EU-Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004). Demzufolge liegt eine Entschädigungssumme bei Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung zwischen 250 bis 600 Euro. Das hängt natürlich von der jeweiligen Strecke ab. Flug-Erstattung zahlt Euch bis zu 400 Euro davon aus und zwar sofort, nachdem Ihr Euren Anspruch verkauft habt. Alles, was darüber liegt, behält das Unternehmen. Außerdem wird eine Provision von 22 Euro fällig. Dafür fallen aber keine weitere Kosten an und Ihr müsst Euch nicht mit den Fluggesellschaften herumärgern. Auch vor Gericht werdet Ihr im Falle eines rechtlichen Streits nicht erscheinen müssen. Ihr müsst nur den Entschädigungsanspruch im vorgefertigten Formular auf der Webseite eintragen. Es werden vollständige Angaben zum jeweiligen Flug, zu Eurer Person sowie Gründe für den Flugausfall und Informationen über bisher erhaltene Leistungen benötigt. Bei sicheren Angelegenheiten wird Euch das Geld innerhalb von 48 Stunden überwiesen.

Für diese Flüge besteht Anspruch auf Entschädigung
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung habt Ihr bis zu 3 Jahre nach dem Flugtermin Zeit, Entschädigung bei der jeweiligen Fluggesellschaft einzufordern. Ihr könnt den Service von Flug-Erstattung.de auch als nicht EU-Bürger in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass es sich um einen Flug handelt, der unter die EU-Fluggastrechteverordnung fällt. Dazu gehören beispielsweise alle Flüge, die innerhalb der EU verkehren oder dort starten. Einzig Flüge, die außerhalb der EU starten, können nicht nach dieser Verordnung belangt werden. Es gibt allerdings ein kleines Schlupfloch. Wenn Ihr zum Beispiel mit einer Fluggesellschaft von Thailand in die EU fliegt und diese Gesellschaft hat Ihren Sitz in der EU, dann könnt Ihr ebenfalls Entschädigung beantragen. Für Fluggäste, die keine Lust auf langwierige Verhandlungen mit der Fluggesellschaft haben, ist Flug-Erstattung.de eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, an ihre rechtmäßige Entschädigung zu gelangen. Bedenkt jedoch, dass Ihr bei diesem Angebot nie mehr als 400 Euro ausgezahlt bekommt und der Dienstleister natürlich auch Provision haben möchte. Bei Flügen, die aufgrund höherer Gewalt, also beispielsweise durch Streiks oder Naturkatastrophen annulliert werden, kann auch Flug-Erstattung.de nicht weiterhelfen. In diesen Fällen sind die Airlines von der Entschädigungsregelung befreit.


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