Geizkragen.de - Das Magazin
Dienstag, 29. Mai 2012
De-Mail - Email-Anbieter starten Registrierung für rechtsverbindliche Kommunikation 
Die De-Mail hat zum Ziel, die Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden rechtsverbindlich zu gestalten. Der Service wird ausschließlich von zertifizierten, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüften Unternehmen übernommen. Allerdings wird es noch ein wenig dauern, bis De-Mails verschickt werden können. Erst 2011 soll der rechtssichere und vertrauliche neue Dienst starten, da der Bundestag noch das Bürgerportal-Gesetz verabschieden muss.
Laut Pressemitteilung will die Telekom zunächst keine Gebühr für die Registrierung und das Postfach erheben. Außerdem sollen dem User bei Start des neuen Services eine bestimmte Menge an kostenlosen De-Mails zustehen. Allerdings fehlt bisher noch jede Angabe darüber, wie teuer De-Mails überhaupt in der Regel sein werden. Es steht lediglich fest, dass das Porto unter den für einfache Briefe anfallenden 55 Cent liegen soll.
Achtung: Wenn Ihr Euch bei einem De-Mail-Provider registriert und und mit Vorlage Eurer De-Mail-Adresse bei der zuständigen Behörde deutlich macht, dass Ihr den Dienst akzeptiert, kann das unangenehm werden, denn dann können Euch rechtsverbindlich Verordnungen und Bescheide per Mail zugeschickt werden, für die wie bei der Papierpost die Zustellfiktion des Verwaltungszustellungsgesetzes gilt.
Das bedeutet, regelmäßig ins Postfach schauen, denn nach drei Tagen gilt ein Bescheid als zugestellt, auch wenn Ihr gerade im Urlaub seid oder aus anderen Gründen nicht Euer Postfach öffnet. Da laut heise.de der sogenannte Referentenentwurf keine Aussage über Sonn- und Feiertage macht, ist davon auszugehen, das auch dies in die Frist miteinbezogen werden. Außerdem ist der Provider dazu verpflichtet, der absendenden Behörde die Zustellung zu bestätigen, sobald Ihr Euer De-Mail-Postfach öffnet.
Hinzu kommt, dass Ihr in der Beweispflicht steht, wenn Euch ein Bescheid nicht erreicht haben sollte: "Damit übernimmt der Empfänger in Fällen, in denen das Verwaltungsverfahren auf sein Verlangen in elektronischer Form abgewickelt werden muss, die Beweislast für den Nichtzugang oder verspäteten Zugang des elektronischen Dokuments.", heißt es im Referentenentwurf (s.o.). Auch im umgekehrten Fall, sprich, wenn Ihr eine De-Mail an Eure Behörde sendet, übernehmt Ihr die komplette Beweislast, dass Eure Nachricht auch tatsächlich von Euch versendet wurde. Um sicher zu gehen, sollte eine digital signierte Versandbestätigung beim De-Mail-Provider angefordert werden, die allerdings zusätzliche Gebühren kostet.
Alles in allem solltet Ihr die Vor- und Nachteile des neuen Dienstes genausten überdenken, bevor Ihr mit der Registrierung loslegt. Allerdings kann die Vorregistrierung bei Telekom & Co. nicht allzu viel schaden, denn zur rechtsgültigen Registrierung eines De-Mail-Accounts gehört der Gang zur Behörde, um per Formular und Personalausweis beziehungsweise Pass die Identität zu bestätigen. Dem Himmel sei Dank ist die Teilnahme an De-Mail freiwillig ;-)
Lieber Geizkrägen, was haltet Ihr von der neuen Bürger-E-Post De-Mail? Überzeugt Euch der Dienst oder lasst Ihr lieber die Finger davon? Eure Kommentare sind erwünscht!
2 Kommentare zum Artikel "De-Mail - Email-Anbieter starten Registrierung für rechtsverbindliche Kommunikation"
Kommentar von:
Gast
25. August 2010 um 09:37
Nachdem ich gelesen habe, dass die DPAG für die vollautomatische Zustellung einer E-Mail denselben Betrag wie für einen Brief nehmen will, der physisch zum Empfänger gefahren/getragen werden muss und der in hochmodernen Sortierzentren verarbeitet wird.Begründet wird das damit, dass die Infrastruktur der DE-mail ja auch Geld kosten würde... und immerhin würde der Versender ja das Papier, die Druckkosten und den Gang zur Post sparen ;-)
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