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Dienstag, 29. Mai 2012

Urteil des Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte

Urteil des Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte
Freitag, 24.09.2004 Für Mieter gibt’s gute Nachrichten: In Zukunft seid Ihr nur dann verpflichtet, Eure Wohnung zu renovieren, wenn es notwendig ist. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn in Eurem Mietvertrag feste Fristen vorgegeben sind. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Klauseln mit starren Fristen unwirksam (Az. VIII ZR 361/03).

Allerdings bleibt bei Fristenregelungen mit Formulierungen wie "im allgemeinen", "generell" oder "grundsätzlich" die Pflicht zu Schönheitsreparaturen weiterhin bestehen. Verträge mit so genannten Öffnungsklauseln, bei denen je nach Zustand abweichende Fristen für die Renovierung zulässig sind, bleiben ebenfalls wirksam.



Freuen können sich die Mieter unter Euch, deren Mietvertrag unwirksame Schönheitsreparatur-Klauseln enthalten, denn statt selbst zum Pinsel zu greifen, könnt Ihr vom Vermieter verlangen, die erforderlichen Arbeiten selbst vorzunehmen.

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