Geizkragen.de - Das Magazin
Dienstag, 29. Mai 2012
Urteil des Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte
Allerdings bleibt bei Fristenregelungen mit Formulierungen wie "im allgemeinen", "generell" oder "grundsätzlich" die Pflicht zu Schönheitsreparaturen weiterhin bestehen. Verträge mit so genannten Öffnungsklauseln, bei denen je nach Zustand abweichende Fristen für die Renovierung zulässig sind, bleiben ebenfalls wirksam.
Freuen können sich die Mieter unter Euch, deren Mietvertrag unwirksame Schönheitsreparatur-Klauseln enthalten, denn statt selbst zum Pinsel zu greifen, könnt Ihr vom Vermieter verlangen, die erforderlichen Arbeiten selbst vorzunehmen.
- Verbrauchernews (5756)
- Finanzen
- Banken (167)
- » alle Unterkategorien
- Schnäppchen (3090)
- Produktproben (2219)
- Geld verdienen (1213)
- Steuern, Finanzen & Co. (815)
- Downloads (2555)
- Alles für die Homepage (2021)
- Gemischtes (4608)
- Kommunikation (2126)
- Ratgeber & Infos (4760)
- Musik, Film & Co. (2104)
- Tipps für Kids (710)
- Reportagen (1135)
- Geizkragens Lieblinge (1051)
- Gewinnspiele (438)
Finde uns auf Facebook
Neueste Artikel in der Kategorie
-
heute
BILD.de startet EM-Tippspiel - 66.666 Flaschen Erdinger Weißbier für die ers... -
heute
Navigationssysteme - connect testet Outdoor-Navis -
Freitag, 25.05.2012
dm lädt zu Produkttests ein - Entspannung für Magen und Darm und Zahnseide-St... -
Freitag, 25.05.2012
Parken am Flughafen - ADAC Preisvergleich -
Donnerstag, 24.05.2012
Air Berlin mit neuem Billig-Tarif JustFly: Nur fliegen - sonst nichts
Meistgelesene Artikel in der Kategorie
-
Mittwoch, 08.06.2011
Wer zahlt den besten Preis? - Ankauf-Portale im Vergleich -
Dienstag, 22.05.2012
Nivea pure effect - Neue Pflegeserie jetzt kostenlos testen -
Mittwoch, 09.05.2012
Gutscheine und Freikarten für Freizeitpark und -erlebnisse -
Montag, 20.10.2008
Handy gestohlen oder verloren? - Dank Handy-Ortung Standort anzeigen lassen -
Freitag, 25.05.2012
dm lädt zu Produkttests ein - Entspannung für Magen und Darm und Zahnseide-St...
Ähnliche Suchen:

