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Dienstag, 29. Mai 2012
Bundesjustizministeriums: Neue Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2005
Zum 1. Juli 2005 wurden die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Jetzt bleibt ein monatliches Nettoeinkommen bis 989,99 Euro (bisher 939,99 Euro) pfändungsfrei. Mit der Zahl der unterhaltspflichtigen Angehörigen erhöht sich der Pfändungsfreibetrag entsprechend: So bleiben bei einem Unterhaltspflichtigen monatlich 1359,99 Euro pfändungsfrei, bei 5 und mehr Angehörigen erhöht sich der Betrag auf sogar 2189,99 Euro.
Die Tabelle mit den neuen und alten Pfändungsfreigrenzen findet Ihr auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.
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